
Gelsenkirchen wählt: Alle Infos zur Briefwahl
Möglichkeiten, die Briefwahl zu beantragen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, einen Briefwahlantrag zu stellen. Prinzipiell ist der Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen möglich, sobald die Wahlbenachrichtigungen versandt und die Wahlscheinstellen eingerichtet sind. Dann haben Sie die Möglichkeit,
- den Antrag kostenlos durch Ausfüllen eines Online-Formulars an das Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen zu übermitteln,
- den Antrag in einer der beiden Wahlscheinstellen in der Horster Straße 6 oder in der Ebertstraße 11 (Atrium des Hans-Sachs-Hauses) ab dem 19. April 2022 persönlich zu stellen. Dort können Sie auch direkt Ihre Stimme abgeben.
- den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen und bei der Stadt Gelsenkirchen abzugeben oder in einem verschlossenen Umschlag frankiert an die Stadt Gelsenkirchen zu senden,
Mit dem Link zum Online-Antrag werden Sie auf die Plattform zur Beantragung von Briefwahlunterlagen weitergeleitet.
Hinweis: Auf mobilen Geräten lässt sich das Geburtsdatum durch Antippen der Jahreszahl und des Monats auswählen.