Winterdienst ist Pflicht
Die Mitglieder unserer Genossenschaft sind verpflichtet, den Winterdienst zu übernehmen. Dazu gehört, Schnee auf Gehwegen rechtzeitig zu räumen und bei Glätte geeignete Streumittel wie Sand oder Splitt zu verwenden.
Werktags gilt die Räum- und Streupflicht ab 7 Uhr bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 bzw. 9 Uhr. Salz sollte nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, um Umwelt und Pflanzen zu schonen.
Gehwege müssen so geräumt sein, dass auch Kinderwagen, Rollstühle und Fußgänger sicher passieren können. Bei Straßen ohne Gehweg ist ein schmaler Streifen entlang der Grundstücksgrenze freizuhalten.
Wer seine Pflicht nicht erfüllt, riskiert Bußgelder und haftet bei Unfällen durch Glätte. Mieter sollten daher prüfen, ob die Winterdienstpflicht im Mietvertrag geregelt ist oder der Vermieter eine Firma damit beauftragt hat.