Autor: Heidi Hagemann

Gelsenkirchen wählt den Bundestag

Aufgrund vorgezogenenen Neuwahlen verkürzen sich alle Fristen, die die Vorbereitung und den Ablauf der Wahl bestimmen:

So werden die Wahlbenachrichtigungen ab dem 13. Januar 2025 versandt. Wer seine Wahlbenachrichtigung bis zum 2. Februar nicht erhalten hat und Fragen zur Wahlberechtigung hat, sollte sich zeitnah beim Wahlamt unter +49 (209) 169-4025 melden.

Briefwahlunterlagen können einfach und auf verschiedene Arten beantragt werden. Mittels des Formulars oder des QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch).

Sobald die Stimmzettel verfügbar sind, werden die Briefwahlunterlagen versandt und es besteht die Möglichkeit in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen. Dieser Zeitpunkt fällt voraussichtlich in die 6. Kalenderwoche, da die verkürzten Fristen eine endgültige Entscheidung über die Zulassung der Kandidaten und Parteien für Ende Januar vorsehen und daher einen früheren Druck der Stimmzettel nicht zulassen.

Dadurch besteht für die Briefwahl nur ein sehr kurzer Zeitraum, in dem der postalische Hin- und Rückversandt der Briefwahlunterlagen einen großen Teil einnimmt. Daher wird die Direktwahl in einer der beiden Wahlscheinstellen – soweit möglich – empfohlen.
Am Wahlsonntag öffnen die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr. Alle Wahlberechtigten können in diesem Zeitraum wählen gehen, sofern sie nicht bereits an der Briefwahl teilgenommen haben.

Wir wünschen ein frohes neues Jahr!

Das Team vom Schalker Bauverein wünscht allen Mitgliedern, Partnern, Gewerken und Dienstleistern ein glückliches, erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2025.

Wir sind ab dem 2. Januar zu den gewohnten Geschäftszeiten für Sie da:

Montag
8 bis 13 Uhr

Dienstag – Donnerstag
9 bis 14 Uhr

Freitag
9 bis 13 Uhr

Heizkosten-Zuschuss

Wer in diesem Jahr aufgrund der hohen Heizkosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist und Probleme bei den Nachzahlungen hat, kann einen Antrag auf finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter erhalten. Dies teilt der Verband für Wohnungswirtschaft (VdW) mit. Sie können also Bürgergeld für den Monat erhalten, in dem Ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden.

Wichtig: Der Antrag muss aber in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind. Denn die alte Regelung, wonach Betroffene bis zu drei Monate lang Zeit gehabt haben, einen solchen Antrag zu stellen, ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Weitere Infos hierzu gibt es beim Jobcenter Gelsenkirchen.

Spenden und Hilfe für Obdachlose

Obdachlose Frauen und Männer benötigen besonders zur kalten Jahreszeit Hilfe. Wer eine hilflose Person bemerkt, wird gebeten die Feuerwehr unter 112 oder die Polizei unter 110 zu informieren. Ein Anruf, der Leben retten kann, denn die Kälte kann zu einer tödlichen Gefahr werden.
Neben Übernachtungsmöglichkeiten wird obdachlosen Menschen mit weiteren Angeboten geholfen. Vereine wie „Gelsenkirchen packt an! – Warm durch die Nacht“ (Foto), die Gelsenkirchener Tafel e.V. oder auch Arzt mobil e.V. sowie Verbände wie Caritas und Diakonie bieten Hilfen an. Sie brauchen selbst aber auch Unterstützung durch Hinweise und Spenden.
Warm durch die Nacht
„Gelsenkirchen packt an! – Warm durch die Nacht“ versorgt montags, mittwochs und freitags um 20 Uhr am Hauptbahnhof Gelsenkirchen wohnungslose Menschen mit Brötchen und Suppe. In der Facebook-Gruppe kann man sich über Spendenmöglichkeiten informieren. Das Angebot wird montags in der Zeit von 19 Uhr bis 21.30 Uhr durch Arzt Mobil e.V. mit Streetwork unterstützt.
Arzt Mobil Gelsenkirchen e.V ist ein Kooperationsprojekt mit der Gelsenkirchener Caritas. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter sind auf den Straßen unterwegs, bieten eine medizinische Versorgung und den Zugang zu weiteren Hilfen an. Infos unter www.arzt-mobil.de. Telefon: 0209 / 165 69 79
Spenden
Das Wilhelm-Sternemann-Haus der Caritas in der Husemannstraße 52 (Telefon: 0209 / 20 14 02) sowie das Weiße Haus der Caritas in der Hochstraße 80 (Telefon: 0209 / 34 92 74) nehmen für ihre Kleiderkammern gerne Spenden entgegen. In Horst bietet die Diakonie gemeinsam mit evangelischen und katholischen Kirchengemeinden im Regenbogenhaus Auf dem Schollbruch 47c (Telefon: 0209 / 51 33 48) obdachlosen Menschen Hilfen an. Auch hier werden Kleiderspenden gerne entgegengenommen. In allen genannten Einrichtungen können auch Wolldecken oder Schlafsäcke abgegeben werden.
Gelsenkirchener Tafel
Die Gelsenkirchener Tafel gibt an verschiedenen Ausgabestellen und Tagen Lebensmittel an Bedürftige aus. Neben der Lebensmittelausgabe betreibt die Gelsenkirchener Tafel seit Jahren eine Kleiderkammer ausschließlich für Kinderkleidung. Die Tafel freut sich über jede Spende (warme Kleidung, Schuhe Wäsche etc.). Es wird um telefonische Absprache gebeten. Kontakt: 0209 / 63 88 106, www.tafel-ge.de

Foto: Heidi Hagemann

Das neue Mitgliedermagazin ist erschienen

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten vom Schalker Bauverein und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

  • Halloween im Gruselgarten
  • Inge und Helmut Hadem feiern Diamanthochzeit
  • Einstimmige Beschlüsse auf der Mitgliederversammlung
  • Alle Investitionen mit eigenen Mitteln getragen

… und vieles mehr.

Sie können das neue Magazin hier herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Kostenloser Stromspar-Check

Der Stromspar-Check der Caritas ist ein kostenfreies Angebot für Bezieher sozialer Leistungen und niedriger Einkommen. Ausgebildete Stromsparhelfer besuchen die Haushalte, tauschen Energiefresser aus und senken so die Energiekosten durchschnittlich um 172 Euro.

Gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) schickt die Caritas an mehr als 150 Standorten ausgebildete Stromsparhelfer(innen) in Haushalte von Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld.

Diese machen zunächst einen Stromspar-Check. Dabei messen sie die Verbrauchswerte von Waschmaschinen, Elektroherden, Kühlschränken, Lampen, Computern, Warmwasserbereitern oder Fernsehgeräten. Danach geben sie qualifizierte Tipps, wie sich der Verbrauch mit einfachen Mitteln senken lässt. Doch dabei bleibt es nicht.

Kostenloses Starterpaket fürs Stromsparen

So kommt der Stromspar-Check zu Ihnen

  • Rufen Sie beim Stromspar-Check-Standort in Ihrer Nähe an und vereinbaren Sie einen Termin.
  • Die Stromspar-Teams kommen zu Ihnen und überprüfen Ihren Stromverbrauch. Sie erhalten erste Tipps, wie Sie Strom sparen können.
  • Beim zweiten Besuch der Stromsparhelfer erhalten Sie ein kostenloses Stromspar-Paket, dessen Materialien sofort montiert werden.
  • Außerdem erhalten Sie einen Stromspar-Fahrplan, der auf Ihren Haushalt abgestimmt wird, sowie Ratschläge, wie Sie Ihren Stromverbrauch weiter reduzieren können.

Infos zum Herunterladen:

Der Flyer vereint alle Fakten zum Stromspar-Check der Caritas und des Bundesverbandes der Energie-und Klimaschutzagenturen auf einen Blick. Darin auch ein Gutschein für den persönlichen Stromspar-Check.

www.stromspar-check.de

Richtig Lüften im Winter

 

 

Auch bei kühlen und kalten Temperaturen – und trotz der immer noch hohen Energiepreise – muss jeden Tag gelüftet werden, sonst bildet sich Schimmel. Wir erklären, wie’s geht.
Mit diesen Tipps rund ums Lüften sind Sie auf der sicheren Seite:

  • Stoßlüften ist wichtig: Häuser und Wohnungen sollten mindestens morgens und abends etwa fünf bis zehn Minuten intensiv gelüftet werden. Wenig nützlich ist es dagegen, lediglich die Fenster gekippt zu lassen.
  • Optimal ist Querlüften (auch als Durchzeug bezeichnet), bei dem gleichzeitig gegenüberliegende Fenster geöffnet sind.
  • Lüften Sie in Räumen, in denen Sie sich aufhalten, drei bis vier Mal täglich.
  • Kochen, Baden und Duschen sorgen für besonders viel Feuchtigkeit. Danach sollten Sie immer direkt und gründlich lüften.
  • Im Schlafzimmer sollten Sie stets vor dem Zubettgehen und kurz nach dem Aufwachen die Fenster öffnen.
  • Je mehr Personen im Haushalt leben, umso häufiger sollte gelüftet werden.

Indoor-Tipps für den Herbst

Jetzt ist es an der Zeit, den Herbst zu genießen. Wer Kinder hat, kann sich mit der Familie nun in Kletterhallen oder auf Indoorspielplätzen richtig austoben.

Zum Beispiel im Trampolino, im Alma Park, in der Boulderbar Gelsenkirchen oder auf dem Drachenland-Spielplatz in der Zoom Erlebniswelt. Oder auf dem Sofa entspannen – das geht schließlich bei jedem Wetter. Warum sich also nicht einmal etwas Gutes tun und das Wetter Wetter sein lassen…

Herbst-Radtour rund um GE

Die zurzeit noch sehr milden Temperaturen laden besonders am langen Wochenende dazu ein, unter freiem Himmel und bei frischer Luft aktiv zu bleiben. Also noch mal auf das Fahrrad schwingen;-)

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Ambulanter Pflegedienst: Checkliste

Grundsätzlich gilt: Bevor Sie einen ambulanten Pflegedienst suchen, muss klar sein, welche Hilfe für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung notwendig ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Klären Sie zunächst, für welche Fälle Sie professionelle Hilfe benötigen. Hier kann im Vorfeld die Beratung durch einen Pflegestützpunkt hilfreich sein.
  • Sie sollten sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen.
  • Klären Sie zum Beispiel, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt.
  • Bei Vorbereitung und Auswahl kann unsere Checkliste helfen.

Entscheiden Sie sich für den Einsatz professioneller Dienste, sollten Sie sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen. Denn die Leistungen und Preise der Pflegedienste können durchaus unterschiedlich sein. Die Anschriften der Pflegedienste in Ihrer Nähe und eine Preisvergleichsliste erhalten Sie in Pflegestützpunkten oder bei Ihrer Pflegekasse.

Bei der Auswahl des Anbieters kann die folgende Checkliste helfen:

  • Sinnvoll ist es, vorab den genauen Bedarf zu klären,  welche Hilfe durch Angehörige und den Pflegedienst nötig ist.
  • Überlegen Sie, ob der Pflegedienst bei der Körperpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung oder zur Betreuung des Pflegebedürftigen, beispielsweise zum Vorlesen oder Spazierengehen, eingesetzt werden soll.
  • Klären Sie mit der Pflegekasse, ob Leistungen zur Verfügung stehen und die Pflegekasse Teile der Kosten übernimmt.
  • Klären Sie, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt und er auf individuelle Anforderungen spezialisiert ist. So gibt es zum Beispiel Pflegedienste für Kinderkrankenpflege oder für Patienten, die beatmet werden müssen.
  • Wenn es um die konkrete Auswahl eines Pflegedienstes geht, ziehen Sie durchaus mehrere in die engere Auswahl.
  • Danach sollten diese Sie vorab bei einem Hausbesuch möglichst kostenlos und ausführlich über ihre Leistungen informieren und beraten.
  • Überlegen Sie, welche Ansprüche Sie an die professionellen Pflegekräfte haben, zum Beispiel Einhaltung bestimmter Zeiten, kein Personalwechsel, Nichtraucher. Fragen Sie die Pflegedienste, ob sie Ihre Wünsche erfüllen können.
  • Erkundigen Sie sich nach den Mitarbeitern. Welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt, welche von Hilfskräften?
  • Gibt es eine Kontaktperson für Ihre Wünsche und Beschwerden?
  • Lassen Sie sich vom Pflegedienst das Abrechnungsverfahren erklären und einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungsangebot erstellen! Dieser gibt Auskunft darüber, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen und wieviel Sie eventuell zuzahlen müssen.
  • Der Pflegevertrag sollte schriftlich geschlossen werden. Darin müssen Leistungen und Kosten geregelt sein.
  • Der Pflegebedürftige kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er sein Vertrauen in die Tätigkeit des Pflegedienstes verloren hat. Für eine Kündigung durch den Pflegedienst sollte eine möglichst lange Kündigungsfrist im Vertrag geregelt sein, damit man ausreichend Zeit für die Suche einer Alternative hat.
  • Treten bei der Pflege Probleme auf oder Ihnen missfällt Gravierendes, scheuen Sie sich nicht, dem Pflegedienst dies mitzuteilen. Oft hilft hier schon ein offenes Gespräch, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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