Gelsenkirchen wählt den Bundestag
Aufgrund vorgezogenenen Neuwahlen verkürzen sich alle Fristen, die die Vorbereitung und den Ablauf der Wahl bestimmen:
So werden die Wahlbenachrichtigungen ab dem 13. Januar 2025 versandt. Wer seine Wahlbenachrichtigung bis zum 2. Februar nicht erhalten hat und Fragen zur Wahlberechtigung hat, sollte sich zeitnah beim Wahlamt unter +49 (209) 169-4025 melden.
Briefwahlunterlagen können einfach und auf verschiedene Arten beantragt werden. Mittels des Formulars oder des QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch).
Sobald die Stimmzettel verfügbar sind, werden die Briefwahlunterlagen versandt und es besteht die Möglichkeit in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen. Dieser Zeitpunkt fällt voraussichtlich in die 6. Kalenderwoche, da die verkürzten Fristen eine endgültige Entscheidung über die Zulassung der Kandidaten und Parteien für Ende Januar vorsehen und daher einen früheren Druck der Stimmzettel nicht zulassen.
Dadurch besteht für die Briefwahl nur ein sehr kurzer Zeitraum, in dem der postalische Hin- und Rückversandt der Briefwahlunterlagen einen großen Teil einnimmt. Daher wird die Direktwahl in einer der beiden Wahlscheinstellen – soweit möglich – empfohlen.
Am Wahlsonntag öffnen die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr. Alle Wahlberechtigten können in diesem Zeitraum wählen gehen, sofern sie nicht bereits an der Briefwahl teilgenommen haben.