Kategorie: Allgemein

Magazin Nr. 45

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ Nr. 45 der Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

  • Sicherheit im Brandfall
  • Nachbericht MGV
  • Jubilare und Seniorenfrühstück mit dem Vorstand
  • Herr Scharpenberg: 10-jähriges Vorstandsjubiläum
  • Gartenpflege: in Qualität investieren oder Status Quo halten: „Qualität kostet auch“
  • Ottostraße 35-37: Zugänge und Treppen zur Gartenseite neu

Sie können das neue Magazin hier herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Hausrat und Haftpflicht

Man kann nicht verhindern, dass das Leben auch mal Ungeplantes mit sich bringt – aber man kann gut dagegen versichert sein. „Zur Pflichtaufgabe eines jeden Mieters sollte daher der Abschluss einer Hausrat- und vor allem auch einer Haftpflicht-Versicherung sein“, rät BVK-Sozialmanagerin Carola Lemke. Das Wichtigste in Kürze:

Haftpflichtversicherung:

Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür aufkommen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist daher absolut notwendig. Damit ist man vor sogenannten Mietsachschäden und den finanziellen Folgen durch Beschädigungen an Wohnräumen und Gebäuden geschützt, etwa bei Reparaturen oder den Ersatz von Waschbecken.

Nach dem Gesetz haftet man für alle Schäden, die man jemandem schuldhaft zugefügt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert, informiert die Verbraucherzentrale, ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.

Man unterscheidet den Single-Tarif und den Familien-Tarif, bei dem der Schutz auf weitere Personen erweitert wird. Für Ehegatten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden.

Thema Tiere: Als Besitzer trägt man die Verantwortung für privat gehaltene Tiere – auch in der Wohnung. Das heißt, man haftet für die Schäden, die das Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Schäden, die durch zahme Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen und Hasen angerichtet werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei Hunden ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig. Man sollte auch unbedingt darauf achten, sich in ausreichender Höhe zu versichern.

Hausratversicherung:

Entzündet sich durch einen technischen Defekt ein Fernsehgerät und es kommt zu einem Wohnungsbrand, bei dem durch Löscharbeiten der Feuerwehr womöglich auch noch die Wohnung unter Wasser gesetzt wird, ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden durch Feuer, als auch die Folgeschäden durch Löschwasser.

Die Hausratversicherung bietet zudem Schutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren. Versichert ist der gesamte Hausrat. Schäden sollten dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, sonst gefährdet man den Versicherungsschutz.

Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt. Wichtig ist auch hier, dass man eine Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abschließt.

Eine Hausratversicherung gilt nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Ein Umzug sollte der Versicherung rechtzeitig gemeldet werden. Man sollte zudem darauf achten, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, ansonsten läuft man Gefahr, im Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.

Heizkosten-Zuschuss

Wer in diesem Jahr aufgrund der hohen Heizkosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist und Probleme bei den Nachzahlungen hat, kann einen Antrag auf finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter erhalten. Dies teilt der Verband für Wohnungswirtschaft (VdW) mit. Sie können also Bürgergeld für den Monat erhalten, in dem Ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden.

Wichtig: Der Antrag muss aber in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind. Denn die alte Regelung, wonach Betroffene bis zu drei Monate lang Zeit gehabt haben, einen solchen Antrag zu stellen, ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Weitere Infos hierzu gibt es beim Jobcenter Gelsenkirchen.

Spenden und Hilfe für Obdachlose

Obdachlose Frauen und Männer benötigen besonders jetzt zur kalten Jahreszeit Hilfe. Wer eine hilflose Person bemerkt, wird gebeten die Feuerwehr unter 112 oder die Polizei unter 110 zu informieren. Ein Anruf, der Leben retten kann, denn die Kälte kann zu einer tödlichen Gefahr werden.
Neben Übernachtungsmöglichkeiten wird obdachlosen Menschen mit weiteren Angeboten geholfen. Vereine wie „Gelsenkirchen packt an! – Warm durch die Nacht“ (Foto), die Gelsenkirchener Tafel e.V. oder auch Arzt mobil e.V. sowie Verbände wie Caritas und Diakonie bieten Hilfen an. Sie brauchen selbst aber auch Unterstützung durch Hinweise und Spenden.
Warm durch die Nacht
„Gelsenkirchen packt an! – Warm durch die Nacht“ versorgt montags, mittwochs und freitags um 20 Uhr am Hauptbahnhof Gelsenkirchen wohnungslose Menschen mit Brötchen und Suppe. In der Facebook-Gruppe kann man sich über Spendenmöglichkeiten informieren. Das Angebot wird montags in der Zeit von 19 Uhr bis 21.30 Uhr durch Arzt Mobil e.V. mit Streetwork unterstützt.
Arzt Mobil Gelsenkirchen e.V ist ein Kooperationsprojekt mit der Gelsenkirchener Caritas. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter sind auf den Straßen unterwegs, bieten eine medizinische Versorgung und den Zugang zu weiteren Hilfen an. Infos unter www.arzt-mobil.de. Telefon: 0209 / 165 69 79
Spenden
Das Wilhelm-Sternemann-Haus der Caritas in der Husemannstraße 52 (Telefon: 0209 / 20 14 02) sowie das Weiße Haus der Caritas in der Hochstraße 80 (Telefon: 0209 / 34 92 74) nehmen für ihre Kleiderkammern gerne Spenden entgegen. In Horst bietet die Diakonie gemeinsam mit evangelischen und katholischen Kirchengemeinden im Regenbogenhaus Auf dem Schollbruch 47c (Telefon: 0209 / 51 33 48) obdachlosen Menschen Hilfen an. Auch hier werden Kleiderspenden gerne entgegengenommen. In allen genannten Einrichtungen können auch Wolldecken oder Schlafsäcke abgegeben werden.
Gelsenkirchener Tafel
Die Gelsenkirchener Tafel gibt an verschiedenen Ausgabestellen und Tagen Lebensmittel an Bedürftige aus. Neben der Lebensmittelausgabe betreibt die Gelsenkirchener Tafel seit Jahren eine Kleiderkammer ausschließlich für Kinderkleidung. Die Tafel freut sich über jede Spende (warme Kleidung, Schuhe Wäsche etc.). Es wird um telefonische Absprache gebeten. Kontakt: 0209 / 63 88 106, www.tafel-ge.de

Foto: Heidi Hagemann

Indoor-Tipps für den Herbst

Jetzt ist es an der Zeit, den Herbst zu genießen. Wer Kinder hat, kann sich mit der Familie nun in Kletterhallen oder auf Indoorspielplätzen richtig austoben.

Zum Beispiel im Trampolino, im Alma Park, in der Boulderbar Gelsenkirchen oder auf dem Drachenland-Spielplatz in der Zoom Erlebniswelt. Oder auf dem Sofa entspannen – das geht schließlich bei jedem Wetter. Warum sich also nicht einmal etwas Gutes tun und das Wetter Wetter sein lassen…

Sozialberatung ist kostenloser Service

Wir möchten, dass Sie als Mitglied unserer Genossenschaft zufrieden in Ihrer Wohnung und Ihrem Quartier leben können – und das bis ins hohe Alter. Deshalb setzen wir uns für Ihre Wohn- und Lebensqualität ein. Damit Sie auch in schwierigen Lebenssituationen nicht alleine sind, bietet Ihnen Katharina Polonski eine professionelle Sozialberatung an – kostenlos, unverbindlich, vertraulich.

Ganz gleichgültig, ob es um Themen wie Hartz IV, Schulden, Nachbarschaftskonflikte, Wohnen im Alter, ganz persönliche Konfliktsituationen oder um Nach­barschaftshilfe und Quartiersentwicklung geht:

Wir wollen dafür sorgen, dass Sie in allen Lebenssituationen die Orientierung behalten und individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung finden. Viele wissen es vielleicht nicht, aber die Sozialarbeiterin unterliegt der Schweigepflicht. Sie können sich also ganz darauf verlassen, dass alles vertraulich abläuft.

Katharina Polonski ist unter Telefon 0151/14315010 erreichbar.

Tourismus-Tipps für Gelsenkirchen

Die Stadt Gelsenkirchen hat eine neue Tourismus-Website mit vielen Insider-Tipps, zum Beispiel wichtige Infos zur EURO 2024 in Gelsenkirchen, Events, Bars und Kneipen, Gastronomie oder Radtouren auf den Trassen. Mehr Infos gibt es unter visit.gelsenkirchen. (Copyright: Stadt Gelsenkirchen/Karsten Rabas)

Gesetzänderungen im neuen Jahr

Mehr Bürgergeld und Mindestlohn sowie eine CO2-Preissteigerung – die Bundesregierung hat für das Jahr 2024 eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, einige davon wirken sich direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Manches war bereits seit Längerem geplant, anderes kam erst vor Kurzem hinzu, weil die Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts ihre ursprüngliche Finanzplanung korrigieren musste. Wichtige Änderungen im Überblick

Bürgergeld und Mindestlohn steigen

Die Regelsätze für das Bürgergeld steigen um 12 Prozent – von bislang 502 auf 563 Euro monatlich für Alleinstehende. Die geplante Erhöhung war unter anderem von CDU und FDP aufgrund der angespannten Haushaltslage kritisiert worden.

Der Mindestlohn steigt im Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde. Auch die Obergrenze für Minijobs steigt: von 520 auf 538 Euro im Monat.

Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Mai 2024 auf 15,50 Euro für Pflegehilfskräfte, auf 16,50 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 19,50 Euro für Pflegefachkräfte.

Auch die Renten werden im Juli 2024 voraussichtlich wieder steigen – laut offizieller Prognose um 3,5 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es erst im Frühjahr.

CO2-Preis steigt deutlich

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Ursprünglich war lediglich eine Erhöhung auf 40 Euro geplant, durch das entstandene Loch im Bundeshaushalt wurde nun kurzfristig die deutlichere Steigerung vereinbart. Das wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus: Der Liter Benzin dürfte sich um rund 4,3 Cent, der Liter Diesel um etwa 4,7 Cent verteuern.

Das Instrument der CO2-Bepreisung wurde 2021 eingeführt, der Preis steigt planmäßig jedes Jahr. Allerdings war die Steigerung 2023 wegen der hohen Energiepreise vorübergehend ausgesetzt. Mit der CO2-Bepreisung will man Anreize schaffen, um den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. Quelle: NDR

Das neue Magazin ist erschienen

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten vom Schalker Bauverein und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

– Mitglieder feierten und spendeten für die Arche
– Armin Klimmek ist der „Hausmeister für alle Fälle“
– Julia Gaudian ist das neue Gesicht im Aufsichtsrat beim GSB
– Firma Garb neu im Handwerker-Team


und vieles mehr.

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Wohngeld: So läuft die Beantragung

Wer sich seine Miete nicht leisten kann, kann unter Umständen Wohngeld beantragen. Auf diese staatliche Leistung gibt es ein klar definiertes Recht. Sie müssen es aber selbst beantragen, um Wohngeld zu bekommen.

Die Bundesregierung und die Länder möchten angesichts steigender Energiepreise Haushalten mit niedrigem Einkommen helfen – und zwar mit dem Wohngeld. Deutlich mehr Haushalte können es nun erhalten und auch deutlich höhere Beträge bekommen.

Mehr als dreimal so viele Haushalte können seit Januar 2023 den Wohnkostenzuschuss bekommen. Das sind nach Schätzungen etwa zwei Millionen Haushalte.

Der Wohngeld-Betrag hat sich außerdem im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Vorher lag das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert könnte nun auf 370 Euro steigen. Kosten für Heizung und Warmwasser werden künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.

Was ist Wohngeld und wo kann ich es beantragen?

Wohngeld ist eine Sozialleistung vom Staat. Wer ein niedriges Einkommen hat, soll mit Wohngeld unterstützt werden, um seine Miete zahlen zu können.

Für Anträge ist die Wohngeldstelle der Stadt Gelsenkirchen Ihr Ansprechpartner. Eine Übersicht und die notwendigen Formulare gibt es hier.

Die persönliche Abgabe führt oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist für Menschen, die ihre Miete nicht bezahlen können und

  • zwar arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen
  • denen als Rentner oder Bewohner von Alten-Pflegeheimen das Geld fehlt
  • die als Studierende keinen Anspruch auf Bafög haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind

Falls etwas davon bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie einen Antrag stellen.

Für wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird meist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch in wenigen Fällen auch kürzer oder länger sein. So soll in der aktuellen Energiepreiskrise im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, auf 18 Monate zu verlängern

Was ist beim neuen Wohngeld mit den Heizkosten?

Wohngeld bezog sich bisher auf die Kaltmiete. Daran hat sich zum 1. Januar 2023 etwas geändert. Jetzt gibt es eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für die Heizkosten. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle. Im Durchschnitt soll das zu 1,20 Euro je Quadratmeter mehr Wohngeld führen.

Wie viel Geld erhält man im Schnitt?

Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.

Die Bundesregierung hat das Wohngeld insgesamt deutlich erhöht, und zwar zum 1. Januar 2023. Vorher wurden an Wohngeldempfänger rund 177 Euro pro Monat ausgezahlt. Ab 2023 sollen es nun im Durchschnitt 370 Euro sein.

Was muss ich dem Wohngeldantrag beifügen?

Dem Antrag auf Wohngeld sollten Sie folgende Unterlagen anhängen:

  • den ausgefüllten Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss 
  • Mietbescheinigung, auszufüllen vom Schalker Bauverein
  • Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)

Je nach Lebenssituation können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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