Kategorie: Aktuelles

Stadt bietet mehr Online-Services

Ab sofort werden die umfangreichen Online-Services der Stadt Gelsenkirchen um mehrere neue Angebote für die Bürger erweitert.

So kann der Wohnberechtigungsschein (WBS) in Gelsenkirchen nun ganz bequem von Zuhause aus über das Serviceportal der Stadt beantragt werden. Die benötigten Nachweise werden direkt hochgeladen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der WBS der berechtigten Person gemeinsam mit dem Gebührenbescheid zugesandt.

Auch verschiede Förderanträge für die Bereiche Klimaschutz und Klimafolgen-Anpassung wie zum Beispiel Förderanträge für Dach- und Fassadenbegrünung oder Entsiegelungen können nun direkt über das Serviceportal gestellt werden. Auch hier werden notwendige Nachweise zur Beurteilung des Antrags wie Fotos oder Scans von Angeboten einfach hochgeladen. Für Bürger bedeutet dies einen deutlich bequemeren Vorgang: Sie können die Dienste jederzeit bequem von Zuhause aus in Anspruch nehmen, sparen sich aufwendige Kopierarbeiten und Portokosten sowie Postversand.

Das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen
Im Serviceportal der Stadt sind die Online-Services der Stadt gebündelt. Um das Serviceportal nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung am Servicekonto.NRW nötig. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Bürgerinnen und Bürger dann beim Serviceportal anmelden.

Durch die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW werden die persönlichen Daten automatisch übernommen. Nachdem alle antragsspezifischen Daten eingegeben und ggf. Nachweise hochgeladen worden sind, kann der Antrag einfach online eingereicht werden.

Das Serviceportal Gelsenkirchen wurde im Rahmen des vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten interkommunalen Projekts „Serviceportal Emscher-Lippe“ gemeinsam mit dem städtischen IT-Dienstleister gkd-el und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen städtischen Dienststellen und der Vernetzten Stadt Gelsenkirchen eingerichtet. Ziel ist eine vollständig digitale und bürgerorientierte Verwaltung.

Zum Serviceportal

Jetzt Stromkosten senken und sparen

Ein Grad mehr im Kühlschrank senkt Ihren Stromverbrauch um 6 %. 

Stellen Sie die Temperatur im Kühlschrank richtig ein: 7 Grad im oberen Fach reichen vollkommen aus. Wenn Sie die Temperatur um nur 1 Grad höherstellen, sinkt Ihr Stromverbrauch bereits um etwa 6 Prozent. Im Gefrierschrank sind Minus 18 Grad optimal.

Sanitäranlagen überprüfen
Sparduschkopf in Badewanne und Dusche sowie ein Strahlregler („Perlator“) beim Wasserhahn zahlen sich aus. Denn auch warmes Wasser verbraucht Energie und verursacht Energiekosten. Stellen Sie außerdem die Temperatur am Durchlauferhitzer nicht zu hoch ein: Am besten so, dass der Wasserhahn auf „ganz heiß“ die angenehmste Temperatur hat.

Spülmaschine voll machen!
Räumen Sie Ihre Spülmaschine möglichst voll, um Wasser und Energie zu sparen. Nutzen Sie das Eco-Programm oder niedrige Temperaturen von 45 bis 55 Grad. Die Programme laufen zwar etwas länger, sparen aber Wasser und Energie.

Waschen mit niedrigen Temperaturen
Waschen Sie mit niedrigen Temperaturen von 30 bis 40 Grad. Das reicht bei normal verschmutzter Alltagswäsche völlig aus und hat auch den Vorteil, dass Ihre Kleidung länger hält. Lassen Sie Ihre Wäsche einfach an der Luft trocknen, statt im Wäschetrockner. Das geht auch im Winter. Nutzen Sie Eco-Programme auch beim Waschen.

Noch mehr Energiespartipps finden Sie unter www.verbraucherzentrale.nrw/energiepreise

Alle Infos zur Energiespar- und Aufklärungskampagne finden Sie unter www.verbraucherzentrale.nrw

Quelle: VdW

Hilfe im Haushalt bei Krankheit

Sie sind gesetzlich krankenversichert und können sich wegen einer Krankheit oder einer OP im Krankenhaus vorübergehend nicht selbst versorgen? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt auf Rezept.

Voraussetzung dafür ist, dass es zu Hause niemanden gibt, der bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt. Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich von einer professionellen Kraft helfen lassen oder Verwandte bzw. Freunde um Hilfe bitten.

Tipps für den erfolgreichen Antrag bei der Krankenkasse:

In welchem Umfang Krankenkassen für eine Haushaltshilfe zahlen, hängt davon ab, welche Dinge man noch selbst oder mit Unterstützung anderer verrichten kann. Zum Beispiel bei folgenden Aufgaben: Wäsche, Putzen, Kochen, Einkauf und Botengänge sowie Betreuung der Kinder.

Antrag

Eine Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt kann man bei der Krankenkasse schriftlich beantragen. Dazu ist eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes nötig, in der die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen aufgeführt sind und, ab wann die Hilfe notwendig ist und zwar für wie lange und in welchem Umfang. Damit dies reibungslos klappt, sollte der Antrag am besten schon während des Krankenhausaufenthalts erfolgen.

Dauer

Sollen in erster Linie Kinder unter zwölf Jahren während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Rehabilitation betreut werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten während des Verbleibs in der Klinik. Danach ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe auf höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode begrenzt. Falls Kinder zu versorgen sind, wird die Hilfe für maximal 26 Wochen von der Krankenkasse gewährt. Eltern oder Alleinerziehende sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob sie freiwillig auch bei älteren Kindern für Betreuungsleistungen aufkommt.

Wahlfreiheit

Eine passende Haushaltskraft kann man bei einem Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister frei wählen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Beantragung einer Haushaltshilfe zu beraten. Es ist sinnvoll, nach passenden Anbietern zu fragen. Außerdem stellt die Krankenkasse auf Bitte auch einen Erstkontakt her und erkundigt sich im Vorfeld nach freien Kapazitäten. Es ist auch möglich, eine vertraute Person mit der Haushaltsführung zu betrauen. Setzen Sie auf eine professionelle Haushaltshilfe, ist es wichtig, dass die Krankenkasse immer direkt mit der Fachkraft einen Vertrag schließt.

Kosten

Für eine selbst organisierte Ersatzkraft zahlen die Kassen 10,25 € pro Stunde. Grundsätzlich können sämtliche Kosten der Haushaltshilfe, welche durch die Leistungsinanspruchnahme entstehen, von den Krankenkassen erstattet werden. Die Erstattung ist jedoch auf eine bestimmte Höhe und Stundenzahl begrenzt. Als angemessen gilt in der Regel ein 8-stündiger Einsatz pro Tag. Für einen 8-Stunden-Tag bedeutet dies 82 €.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Vorbeugung von Vorratsschädlingen

Besonders im Spätsommer und Herbst werden Mehl, Nüsse & Co. von Vorratsschädlingen wie Motten und Käfern befallen, was zu unnötigen Lebensmittelverlusten führt. Starke chemische Mittel sollte man meiden. Bei der Beseitigung helfen einfache Maßnahmen oft am besten.
Bei fast allen Trockenvorräten kann es zu einem Befall mit Vorratsschädlingen kommen. Oft sind die Schädlinge schon beim Einkauf in den Trockenvorräten und finden so in Form von kleinen Eiern, Larven oder erwachsenen Tieren ihren Weg in Schränke oder Vorratskammern.
Lebensmittel zu Hause gleich in fest verschlossene geeignete Gefäße umzufüllen, schützt vor der Ausbreitung der Schädlinge, eine regelmäßige Kontrolle der Vorräte ebenfalls. So können Sie das Wegwerfen von Lebensmitteln vermeiden. Hier gibt es Tipps von der Verbraucherzentrale.

Vorsicht, Wespen im Spätsommer

Es sind vor allem die „Gewöhnliche Wespe“ und die „Deutsche Wespe“, die sich im Spätsommer verstärkt für unsere Speisen interessieren und uns dabei so manche Mahlzeit unter freiem Hommel verleiden.
Speisen und Getränke abzudecken, ist natürlich immer eine gute Idee. So kommen die Plagegeister erst gar nicht an ihre „Beute“ heran.

Und als oberstes Gebot gilt zudem: Unbedingt Ruhe bewahren und nicht etwa wild um sich schlagen! Wespen können nämlich Angstschweiß wahrnehmen und fühlen sich davon in Alarmbereitschaft versetzt.
Wasser aus einer Sprühflasche kann sie gegebenenfalls in die Flucht schlagen, wenn sie allzu zudringlich werden.

Man kann ihnen aber auch ein kleines Stückchen vom Buffet zur Seite legen. Schließlich verbringen die Wespen im Spätsommer die letzten Tage ihres Lebens, nur die jungen befruchteten Wespenköniginnen überwintern.

Städtischer Service per App direkt aufs Handy

Die City-App Gelsenkirchen bringt alles unter einen Hut: Denn sie bietet einen zentralen Zugang zu zahlreichen Inhalten und Services der Stadt Gelsenkirchen. Das Besondere: Die App ist smart und passt sich seiner Nutzerin oder seinem Nutzer an. Die City-App Gelsenkirchen ist ab sofort für Android und iOS in den bekannten Stores verfügbar.

Die City-App Gelsenkirchen bündelt Inhalte verschiedener städtischer Bereiche. Sie deckt perspektivisch unter anderem Inhalte und Services aus Verwaltung, Bürgerservice, ÖPNV, Energieversorgung sowie Freizeit ab und erübrigt so das Herunterladen sowie die Nutzung mehrerer Apps.

Die City-App Gelsenkirchen ist „smart“ und lernt dazu: Ihr „Feed“ ist zugeschnitten auf den jeweiligen Nutzer. Denn die App orientiert sich am individuellen Nutzungsverhalten und den ausgewählten Interessen. Das bedeutet konkret: Sie zeigt nur News oder Veranstaltungen an, für die sich die Nutzerin oder der Nutzer auch interessiert.

Entwickelt wurde die City-App Gelsenkirchen vom regionalen IT-Dienstleister GELSEN-NET. Dank der modularen Bauweise kann die App in Zukunft mit weiteren Rubriken angereichert werden. Über das integrierte Feedback-Formular können Nutzerinnen und Nutzer jederzeit Kritik, Anregungen oder eigene Ideen einbringen.

Die City-App Gelsenkirchen zeichnet sich durch everschiedene Funktionen und Module aus. Zu den aktuellen Rubriken gehören zum Beispiel:

  • Bürgerservices:

Hier finden die Nutzerinnen und Nutzer alle Links zu den Online-Dienstleistungen der Stadtverwaltung auf einen Blick.

  • Abfuhrtermine:

Wann muss die schwarze Tonne rausgestellt werden? Wann die gelbe? Die City-App liefert die Antwort. Besonders praktisch ist die optionale Push-Funktion: Diese erinnert Nutzerinnen und Nutzer daran, ihre Mülltonnen rechtzeitig rauszustellen.

  • Mängelmelder:

Eine defekte Ampel, Müllablagerungen oder Straßenschäden? Für solche Fälle gibt es in der City-App die Funktion GE-meldet. Mit dem Feature können Schäden und Störungen in Gelsenkirchen samt Bild und genauen GPS-Daten gemeldet werden – und zwar schnell und unbürokratisch.

  • Free Wifi:

Nach einmaliger Anmeldung stellt das Modul automatisch eine Verbindung zu einem der rund 500 Free Wifi-Hotspots her, sobald die Nutzenden sich in der Nähe eines Hot-Spots befinden.

Das aktuelle Magazin für Mitglieder zum Download

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“, Ausgabe Nr. 38, der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten aus Ihrer Genossenschaft und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

  • Ein doppeltes Jubiläum
  • Neue Fassaden-Farben in der Feldmark
  • Neuer Service mit Tipp-Topp-Treppe
  • Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
  • … und vieles mehr

Sie können das neue Magazin hier lesen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Verträge und Onlineshopping: Mehr Rechte in 2022

Kündigungsbutton

Wird Verbrauchern zukünftig die Möglichkeit eingeräumt, über eine Homepage einen Laufzeitvertrag abzuschließen, dann muss ab dem
1. Juli 2022 auf der Homepage zusätzlich ein Kündigungsbutton platziert werden, über den der Vertrag wieder gekündigt werden kann.

Verbraucher sollen ihre Verträge dadurch künftig schneller und leichter wieder beenden können. Bislang sind die Möglichkeiten zur Kündigung oftmals nur nach langwieriger Suche zu finden.

Kürzere Kündigungsfristen

Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern.

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Verbraucher die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge zukünftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, man kann die Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen.

Dadurch werden Verbraucher besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt.

Haustürgeschäfte: Aufforderung zur sofortigen Zahlung unzulässig

Kostenträchtiger Abzocke an der Haustür schiebt der Gesetzgeber ab dem 28. Mai 2022 einen Riegel vor: Bei Verträgen, die bei unerbetenen Besuchen in der Wohnung zustande gekommen sind, darf nicht mehr am Tag der Vertragsunterzeichnung zur Kasse gebeten werden.

Ausnahme: Wenn die Ware oder Dienstleistung weniger als 50 Euro kostet, kann sofort zur Zahlung aufgefordert werden. Damit sollen Überrumpelte davor geschützt werden, dass sie den häufig bar bezahlten hohen Beträgen windiger Geschäftemacher an der Haustür vergeblich hinterherlaufen müssen, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder auch Strafanzeige wegen unlauterer Geschäfte erstatten wollen. (Quelle: Verbraucherzentrale)

Finanzen: Das ändert sich 2022 für die Verbraucher

Steuern, Mindestlohn, Unterhalt: Im neuen Jahr ändert sich einiges bei den Finanzen. Wo kann Geld gespart werden?

So wird beispielsweise der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro erhöht. Im zweiten Halbjahr gibt es eine Steigerung auf 10,45 Euro.

Auch die Arbeitslosengeld-II-Sätze – Hartz IV genannt -, das Wohngeld und der Kinderzuschlag werden jeweils um einige Euro angehoben; damit sollen die stetig steigenden Lebenshaltungskosten leichter zu stemmen sein.

Für Kinder mit getrennt lebenden Eltern gibt es zusätzlich etwas mehr Unterhalt. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst: Der Mindestunterhalt für Kinder bis sechs Jahren beträgt dann 396 Euro. Bisher waren das 393 Euro. Der Satz steigt mit dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Ein wenig Entlastung ist auch durch die Einkommensteuer zu erwarten. Denn wie jedes Jahr wird hier der Grundfreibetrag etwas angehoben: Für Ledige steigt er auf 9984 Euro; erst wenn diese Grenze überschritten ist, ist das jährliche Einkommen zu versteuern. Das bedeutet ein Plus von 240 Euro gegenüber 2021.

Verheirateten Paaren stehen 19.968 Euro zu, 480 Euro mehr als bisher.Auch bei der Vorsorge tut sich etwas: Die steuerfreien Beiträge für eine Basis-Altersvorsorge werden nach oben korrigiert.

Wer in die Rürup-Rente oder die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, kann als Alleinstehende bis zu 25.639 Euro als Sonderausgaben beim Finanzamt angeben, Paare doppelt so viel.

Das aktuelle Magazin für Mitglieder zum Download

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten aus Ihrer Genossenschaft und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

  • Fertig und in Farbe: Die Siedlung rund um Herkendell- und Ottostraße
  • Serie von Kellereinbrüchen
  • Teppiche sind eine Brandlast
  • Neues aus Mitgliederversammlung und Aufsichtsrat
  • … und vieles mehr

Sie können das neue Magazin hier lesen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

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