Es sind vor allem die “Gewöhnliche Wespe” und die “Deutsche Wespe”, die sich im Spätsommer verstärkt für unsere Speisen interessieren und uns dabei so manche Mahlzeit unter freiem Hommel verleiden.
Speisen und Getränke abzudecken, ist natürlich immer eine gute Idee. So kommen die Plagegeister erst gar nicht an ihre „Beute“ heran.
Und als oberstes Gebot gilt zudem: Unbedingt Ruhe bewahren und nicht etwa wild um sich schlagen! Wespen können nämlich Angstschweiß wahrnehmen und fühlen sich davon in Alarmbereitschaft versetzt.
Wasser aus einer Sprühflasche kann sie gegebenenfalls in die Flucht schlagen, wenn sie allzu zudringlich werden.
Man kann ihnen aber auch ein kleines Stückchen vom Buffet zur Seite legen. Schließlich verbringen die Wespen im Spätsommer die letzten Tage ihres Lebens, nur die jungen befruchteten Wespenköniginnen überwintern.
Die City-App Gelsenkirchen bringt alles unter einen Hut: Denn sie bietet einen zentralen Zugang zu zahlreichen Inhalten und Services der Stadt Gelsenkirchen. Das Besondere: Die App ist smart und passt sich seiner Nutzerin oder seinem Nutzer an. Die City-App Gelsenkirchen ist ab sofort für Android und iOS in den bekannten Stores verfügbar.
Die City-App Gelsenkirchen bündelt Inhalte verschiedener städtischer Bereiche. Sie deckt perspektivisch unter anderem Inhalte und Services aus Verwaltung, Bürgerservice, ÖPNV, Energieversorgung sowie Freizeit ab und erübrigt so das Herunterladen sowie die Nutzung mehrerer Apps.
Die City-App Gelsenkirchen ist “smart” und lernt dazu: Ihr “Feed” ist zugeschnitten auf den jeweiligen Nutzer. Denn die App orientiert sich am individuellen Nutzungsverhalten und den ausgewählten Interessen. Das bedeutet konkret: Sie zeigt nur News oder Veranstaltungen an, für die sich die Nutzerin oder der Nutzer auch interessiert.
Entwickelt wurde die City-App Gelsenkirchen vom regionalen IT-Dienstleister GELSEN-NET. Dank der modularen Bauweise kann die App in Zukunft mit weiteren Rubriken angereichert werden. Über das integrierte Feedback-Formular können Nutzerinnen und Nutzer jederzeit Kritik, Anregungen oder eigene Ideen einbringen.
Die City-App Gelsenkirchen zeichnet sich durch everschiedene Funktionen und Module aus. Zu den aktuellen Rubriken gehören zum Beispiel:
Hier finden die Nutzerinnen und Nutzer alle Links zu den Online-Dienstleistungen der Stadtverwaltung auf einen Blick.
Wann muss die schwarze Tonne rausgestellt werden? Wann die gelbe? Die City-App liefert die Antwort. Besonders praktisch ist die optionale Push-Funktion: Diese erinnert Nutzerinnen und Nutzer daran, ihre Mülltonnen rechtzeitig rauszustellen.
Eine defekte Ampel, Müllablagerungen oder Straßenschäden? Für solche Fälle gibt es in der City-App die Funktion GE-meldet. Mit dem Feature können Schäden und Störungen in Gelsenkirchen samt Bild und genauen GPS-Daten gemeldet werden – und zwar schnell und unbürokratisch.
Nach einmaliger Anmeldung stellt das Modul automatisch eine Verbindung zu einem der rund 500 Free Wifi-Hotspots her, sobald die Nutzenden sich in der Nähe eines Hot-Spots befinden.
Die Werte auf dem Thermometer steigen in diesen Tagen häufig über 30 Grad. Da schmilzt nicht nur das Eis in Sekundenschnelle. Anbei einige Tipps, wie die Wohnung dennoch angenehm kühl bleibt.
Sobald die Sonne zum Vorschein kommt, die Fenster mit Jalousien oder Rollläden gut abdunkeln. Idealerweise werden diese von außen am Fenster angebracht und verhindern so ein Aufheizen der Scheiben. Gelüftet werden sollte am besten nachts, wenn die Luft kühler ist.
Mit einem Handtuch, einer Schüssel mit Wasser und einem Ventilator kann man sich zudem die Verdunstungskälte zunutze machen. Das Handtuch wird oben an der Stuhllehne aufgehängt und hängt unten im Wasserbehälter. Wird nun ein Ventilator hinter das Handtuch gestellt, hat man quasi eine kleine Klimaanlage geschaffen.
Wer zudem noch die Küche kalt lässt und an heißen Tagen lieber einen Salat zubereitet, anstatt den Herd oder Backofen anzustellen, der ist bei großer Hitze gut aufgestellt.
Grundsätzlich gilt: Bevor Sie einen ambulanten Pflegedienst suchen, muss klar sein, welche Hilfe für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung notwendig ist.
Das Wichtigste in Kürze:
Entscheiden Sie sich für den Einsatz professioneller Dienste, sollten Sie sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen. Denn die Leistungen und Preise der Pflegedienste können durchaus unterschiedlich sein. Die Anschriften der Pflegedienste in Ihrer Nähe und eine Preisvergleichsliste erhalten Sie in Pflegestützpunkten oder bei Ihrer Pflegekasse.
Bei der Auswahl des Anbieters kann die folgende Checkliste helfen:
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“, Ausgabe Nr. 38, der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.
Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten aus Ihrer Genossenschaft und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.
Sie können das neue Magazin hier lesen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Kündigungsbutton
Wird Verbrauchern zukünftig die Möglichkeit eingeräumt, über eine Homepage einen Laufzeitvertrag abzuschließen, dann muss ab dem
1. Juli 2022 auf der Homepage zusätzlich ein Kündigungsbutton platziert werden, über den der Vertrag wieder gekündigt werden kann.
Verbraucher sollen ihre Verträge dadurch künftig schneller und leichter wieder beenden können. Bislang sind die Möglichkeiten zur Kündigung oftmals nur nach langwieriger Suche zu finden.
Kürzere Kündigungsfristen
Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern.
Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Verbraucher die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge zukünftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, man kann die Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen.
Dadurch werden Verbraucher besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt.
Haustürgeschäfte: Aufforderung zur sofortigen Zahlung unzulässig
Kostenträchtiger Abzocke an der Haustür schiebt der Gesetzgeber ab dem 28. Mai 2022 einen Riegel vor: Bei Verträgen, die bei unerbetenen Besuchen in der Wohnung zustande gekommen sind, darf nicht mehr am Tag der Vertragsunterzeichnung zur Kasse gebeten werden.
Ausnahme: Wenn die Ware oder Dienstleistung weniger als 50 Euro kostet, kann sofort zur Zahlung aufgefordert werden. Damit sollen Überrumpelte davor geschützt werden, dass sie den häufig bar bezahlten hohen Beträgen windiger Geschäftemacher an der Haustür vergeblich hinterherlaufen müssen, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder auch Strafanzeige wegen unlauterer Geschäfte erstatten wollen. (Quelle: Verbraucherzentrale)
Steuern, Mindestlohn, Unterhalt: Im neuen Jahr ändert sich einiges bei den Finanzen. Wo kann Geld gespart werden?
So wird beispielsweise der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro erhöht. Im zweiten Halbjahr gibt es eine Steigerung auf 10,45 Euro.
Auch die Arbeitslosengeld-II-Sätze – Hartz IV genannt -, das Wohngeld und der Kinderzuschlag werden jeweils um einige Euro angehoben; damit sollen die stetig steigenden Lebenshaltungskosten leichter zu stemmen sein.
Für Kinder mit getrennt lebenden Eltern gibt es zusätzlich etwas mehr Unterhalt. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst: Der Mindestunterhalt für Kinder bis sechs Jahren beträgt dann 396 Euro. Bisher waren das 393 Euro. Der Satz steigt mit dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Ein wenig Entlastung ist auch durch die Einkommensteuer zu erwarten. Denn wie jedes Jahr wird hier der Grundfreibetrag etwas angehoben: Für Ledige steigt er auf 9984 Euro; erst wenn diese Grenze überschritten ist, ist das jährliche Einkommen zu versteuern. Das bedeutet ein Plus von 240 Euro gegenüber 2021.
Verheirateten Paaren stehen 19.968 Euro zu, 480 Euro mehr als bisher.Auch bei der Vorsorge tut sich etwas: Die steuerfreien Beiträge für eine Basis-Altersvorsorge werden nach oben korrigiert.
Wer in die Rürup-Rente oder die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, kann als Alleinstehende bis zu 25.639 Euro als Sonderausgaben beim Finanzamt angeben, Paare doppelt so viel.
Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.
Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten aus Ihrer Genossenschaft und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.
Sie können das neue Magazin hier lesen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Chic ist es geworden, das Quartier rund um die Herkendell- und Ottostraße in Bismarck. Edel – die neuen Farben: die Häuser erstrahlen nun in weichem braun, beige und grau. Umso mehr ist der Vorstand mit dem Werk zufrieden: “Durch die schlichten Farbtöne ist eine besondere Atmosphäre entstanden“, findet Vorstand Alexander Scharpenberg.
Die Fassaden waren ein wenig „in die Jahre“ gekommen, daher wurde die Angelegenheit direkt in professionelle Hände gegeben. Und zwar die Firma Brillux aus dem Münster. Und die schickte auch gleich eine Farbdesignerin nach Gelsenkirchen. “Wir wollten in der Siedlung einen ganz eigenen Bereich schaffen, der für sich steht”, erklärt Judith Engmann. Sie war bei ihrem Besuch vor Ort ganz begeistert und wäre am liebsten gleich dort geblieben.
Die gelernte Malerin und Lackiererin ist seit 25 Jahren in ihrem Beruf tätig und empfindet jedes Projekt als neue Herausforderung. Und das ist ihr wirklich gelungen. So entsprechen die Häuser nun in weichem braun, beige und grau genau dem gewünschten Farbentwurf, welcher übrigens im Vorfeld durch eine 3D-Visualisierung am Schreibtisch entstanden ist.
Bild: Der Vorstand ist stolz auf das innovative Farbkonzept im Quartier Herkendellstraße. (Foto: Henning Hagemann)