Autor: Heidi Hagemann

Städtischer Service per App direkt aufs Handy

Die City-App Gelsenkirchen bringt alles unter einen Hut: Denn sie bietet einen zentralen Zugang zu zahlreichen Inhalten und Services der Stadt Gelsenkirchen. Das Besondere: Die App ist smart und passt sich seiner Nutzerin oder seinem Nutzer an. Die City-App Gelsenkirchen ist ab sofort für Android und iOS in den bekannten Stores verfügbar.

Die City-App Gelsenkirchen bündelt Inhalte verschiedener städtischer Bereiche. Sie deckt perspektivisch unter anderem Inhalte und Services aus Verwaltung, Bürgerservice, ÖPNV, Energieversorgung sowie Freizeit ab und erübrigt so das Herunterladen sowie die Nutzung mehrerer Apps.

Die City-App Gelsenkirchen ist “smart” und lernt dazu: Ihr “Feed” ist zugeschnitten auf den jeweiligen Nutzer. Denn die App orientiert sich am individuellen Nutzungsverhalten und den ausgewählten Interessen. Das bedeutet konkret: Sie zeigt nur News oder Veranstaltungen an, für die sich die Nutzerin oder der Nutzer auch interessiert.

Entwickelt wurde die City-App Gelsenkirchen vom regionalen IT-Dienstleister GELSEN-NET. Dank der modularen Bauweise kann die App in Zukunft mit weiteren Rubriken angereichert werden. Über das integrierte Feedback-Formular können Nutzerinnen und Nutzer jederzeit Kritik, Anregungen oder eigene Ideen einbringen.

Die City-App Gelsenkirchen zeichnet sich durch everschiedene Funktionen und Module aus. Zu den aktuellen Rubriken gehören zum Beispiel:

  • Bürgerservices:

Hier finden die Nutzerinnen und Nutzer alle Links zu den Online-Dienstleistungen der Stadtverwaltung auf einen Blick.

  • Abfuhrtermine:

Wann muss die schwarze Tonne rausgestellt werden? Wann die gelbe? Die City-App liefert die Antwort. Besonders praktisch ist die optionale Push-Funktion: Diese erinnert Nutzerinnen und Nutzer daran, ihre Mülltonnen rechtzeitig rauszustellen.

  • Mängelmelder:

Eine defekte Ampel, Müllablagerungen oder Straßenschäden? Für solche Fälle gibt es in der City-App die Funktion GE-meldet. Mit dem Feature können Schäden und Störungen in Gelsenkirchen samt Bild und genauen GPS-Daten gemeldet werden – und zwar schnell und unbürokratisch.

  • Free Wifi:

Nach einmaliger Anmeldung stellt das Modul automatisch eine Verbindung zu einem der rund 500 Free Wifi-Hotspots her, sobald die Nutzenden sich in der Nähe eines Hot-Spots befinden.

Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl

Grundsätzlich gilt: Bevor Sie einen ambulanten Pflegedienst suchen, muss klar sein, welche Hilfe für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung notwendig ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Klären Sie zunächst, für welche Fälle Sie professionelle Hilfe benötigen. Hier kann im Vorfeld die Beratung durch einen Pflegestützpunkt hilfreich sein.
  • Sie sollten sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen.
  • Klären Sie zum Beispiel, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt.
  • Bei Vorbereitung und Auswahl kann unsere Checkliste helfen.

Entscheiden Sie sich für den Einsatz professioneller Dienste, sollten Sie sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen. Denn die Leistungen und Preise der Pflegedienste können durchaus unterschiedlich sein. Die Anschriften der Pflegedienste in Ihrer Nähe und eine Preisvergleichsliste erhalten Sie in Pflegestützpunkten oder bei Ihrer Pflegekasse.

Bei der Auswahl des Anbieters kann die folgende Checkliste helfen:

  • Sinnvoll ist es, vorab den genauen Bedarf zu klären,  welche Hilfe durch Angehörige und den Pflegedienst nötig ist.
  • Überlegen Sie, ob der Pflegedienst bei der Körperpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung oder zur Betreuung des Pflegebedürftigen, beispielsweise zum Vorlesen oder Spazierengehen, eingesetzt werden soll.
  • Klären Sie mit der Pflegekasse, ob Leistungen zur Verfügung stehen und die Pflegekasse Teile der Kosten übernimmt.
  • Klären Sie, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt und er auf individuelle Anforderungen spezialisiert ist. So gibt es zum Beispiel Pflegedienste für Kinderkrankenpflege oder für Patienten, die beatmet werden müssen.
  • Wenn es um die konkrete Auswahl eines Pflegedienstes geht, ziehen Sie durchaus mehrere in die engere Auswahl.
  • Danach sollten diese Sie vorab bei einem Hausbesuch möglichst kostenlos und ausführlich über ihre Leistungen informieren und beraten.
  • Überlegen Sie, welche Ansprüche Sie an die professionellen Pflegekräfte haben, zum Beispiel Einhaltung bestimmter Zeiten, kein Personalwechsel, Nichtraucher. Fragen Sie die Pflegedienste, ob sie Ihre Wünsche erfüllen können.
  • Erkundigen Sie sich nach den Mitarbeitern. Welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt, welche von Hilfskräften?
  • Gibt es eine Kontaktperson für Ihre Wünsche und Beschwerden?
  • Lassen Sie sich vom Pflegedienst das Abrechnungsverfahren erklären und einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungsangebot erstellen! Dieser gibt Auskunft darüber, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen und wieviel Sie eventuell zuzahlen müssen.
  • Der Pflegevertrag sollte schriftlich geschlossen werden. Darin müssen Leistungen und Kosten geregelt sein.
  • Der Pflegebedürftige kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er sein Vertrauen in die Tätigkeit des Pflegedienstes verloren hat. Für eine Kündigung durch den Pflegedienst sollte eine möglichst lange Kündigungsfrist im Vertrag geregelt sein, damit man ausreichend Zeit für die Suche einer Alternative hat.
  • Treten bei der Pflege Probleme auf oder Ihnen missfällt Gravierendes, scheuen Sie sich nicht, dem Pflegedienst dies mitzuteilen. Oft hilft hier schon ein offenes Gespräch, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Das aktuelle Magazin für Mitglieder zum Download

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“, Ausgabe Nr. 38, der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten aus Ihrer Genossenschaft und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

  • Ein doppeltes Jubiläum
  • Neue Fassaden-Farben in der Feldmark
  • Neuer Service mit Tipp-Topp-Treppe
  • Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
  • … und vieles mehr

Sie können das neue Magazin hier lesen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Verträge und Onlineshopping: Mehr Rechte in 2022

Kündigungsbutton

Wird Verbrauchern zukünftig die Möglichkeit eingeräumt, über eine Homepage einen Laufzeitvertrag abzuschließen, dann muss ab dem
1. Juli 2022 auf der Homepage zusätzlich ein Kündigungsbutton platziert werden, über den der Vertrag wieder gekündigt werden kann.

Verbraucher sollen ihre Verträge dadurch künftig schneller und leichter wieder beenden können. Bislang sind die Möglichkeiten zur Kündigung oftmals nur nach langwieriger Suche zu finden.

Kürzere Kündigungsfristen

Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern.

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Verbraucher die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge zukünftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, man kann die Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen.

Dadurch werden Verbraucher besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt.

Haustürgeschäfte: Aufforderung zur sofortigen Zahlung unzulässig

Kostenträchtiger Abzocke an der Haustür schiebt der Gesetzgeber ab dem 28. Mai 2022 einen Riegel vor: Bei Verträgen, die bei unerbetenen Besuchen in der Wohnung zustande gekommen sind, darf nicht mehr am Tag der Vertragsunterzeichnung zur Kasse gebeten werden.

Ausnahme: Wenn die Ware oder Dienstleistung weniger als 50 Euro kostet, kann sofort zur Zahlung aufgefordert werden. Damit sollen Überrumpelte davor geschützt werden, dass sie den häufig bar bezahlten hohen Beträgen windiger Geschäftemacher an der Haustür vergeblich hinterherlaufen müssen, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder auch Strafanzeige wegen unlauterer Geschäfte erstatten wollen. (Quelle: Verbraucherzentrale)

Finanzen: Das ändert sich 2022 für die Verbraucher

Steuern, Mindestlohn, Unterhalt: Im neuen Jahr ändert sich einiges bei den Finanzen. Wo kann Geld gespart werden?

So wird beispielsweise der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro erhöht. Im zweiten Halbjahr gibt es eine Steigerung auf 10,45 Euro.

Auch die Arbeitslosengeld-II-Sätze – Hartz IV genannt -, das Wohngeld und der Kinderzuschlag werden jeweils um einige Euro angehoben; damit sollen die stetig steigenden Lebenshaltungskosten leichter zu stemmen sein.

Für Kinder mit getrennt lebenden Eltern gibt es zusätzlich etwas mehr Unterhalt. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst: Der Mindestunterhalt für Kinder bis sechs Jahren beträgt dann 396 Euro. Bisher waren das 393 Euro. Der Satz steigt mit dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Ein wenig Entlastung ist auch durch die Einkommensteuer zu erwarten. Denn wie jedes Jahr wird hier der Grundfreibetrag etwas angehoben: Für Ledige steigt er auf 9984 Euro; erst wenn diese Grenze überschritten ist, ist das jährliche Einkommen zu versteuern. Das bedeutet ein Plus von 240 Euro gegenüber 2021.

Verheirateten Paaren stehen 19.968 Euro zu, 480 Euro mehr als bisher.Auch bei der Vorsorge tut sich etwas: Die steuerfreien Beiträge für eine Basis-Altersvorsorge werden nach oben korrigiert.

Wer in die Rürup-Rente oder die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, kann als Alleinstehende bis zu 25.639 Euro als Sonderausgaben beim Finanzamt angeben, Paare doppelt so viel.

Edle neue Farben für Häuserfassaden

Chic ist es geworden, das Quartier rund um die Herkendell- und Ottostraße in Bismarck. Edel – die neuen Farben: die Häuser erstrahlen nun in weichem braun, beige und grau. Umso mehr ist der Vorstand mit dem Werk zufrieden: “Durch die schlichten Farbtöne ist eine besondere Atmosphäre entstanden“, findet Vorstand Alexander Scharpenberg.

Die Fassaden waren ein wenig „in die Jahre“ gekommen, daher wurde die Angelegenheit direkt in professionelle Hände gegeben. Und zwar die Firma Brillux aus dem Münster. Und die schickte auch gleich eine Farbdesignerin nach Gelsenkirchen. “Wir wollten in der Siedlung einen ganz eigenen Bereich schaffen, der für sich steht”, erklärt Judith Engmann. Sie war bei ihrem Besuch vor Ort ganz begeistert und wäre am liebsten gleich dort geblieben.

Die gelernte Malerin und Lackiererin ist seit 25 Jahren in ihrem Beruf tätig und empfindet jedes Projekt als neue Herausforderung. Und das ist ihr wirklich gelungen. So entsprechen die Häuser nun in weichem braun, beige und grau genau dem gewünschten Farbentwurf, welcher übrigens im Vorfeld durch eine 3D-Visualisierung am Schreibtisch entstanden ist.

Bild: Der Vorstand ist stolz auf das innovative Farbkonzept im Quartier Herkendellstraße. (Foto: Henning Hagemann)

Mülltonnenhäuschen mit grünem Dach

Die Pflanzen auf den neuen Mülltonnenhäuschen in der Herkendellstraße gedeihen prächtig. Die roten Knospen der Mallorcapflanze, hübsche weiße Blütenkelche der Glockenheide oder schmucke Echeverien – Ursula Thiel und Hildegard Bickert pflegen ihr kleines Blumenparadies regelmäßig. Gerne haben sie die Patenschaft dafür übernommen.

Der Genossenschaftliche Schalker Bauverein hat die Mülltonnenhäuschen im letzten Jahr bei der Diakonie Ruhr bestellt und hat damit auch wieder ein Stück Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht. Denn hergestellt wurden die praktischen Müllboxen in der Werkstatt Constantin-Bewatt, welche geistig behinderte Menschen fördert und ihnen einen Arbeitsplatz bietet. „Eine tolle Sache“, lobten die Vorstände Alexander Scharpenberg und Michael Nüßen. Begeistert ist der Vorstand auch vom Engagement seiner Mitglieder, die sich um die „grünen Dächer“ der Mülltonnenhäuschens vor ihren Türen kümmern.

Bild: Ursula Thiel (links) und ihre Nachbarin Hildegard Bickert (rechts) haben einen “grünen Daumen”. Foto: Heidi Hagemann

Das trendige neue Zuhause in der Boniverstraße

Es sieht noch besser aus als in der Zeitschrift „Schöner Wohnen“ – wer Simone Limberg in ihrer Maisonette-Wohnung besucht, kommt aus dem Staunen nicht heraus.

“Das ist ein echter Glückgriff“, sagt das neue Mitglied des Schalker Wohnungsbauvereins. Im Oktober ist sie in die frisch renovierte Maisonette-Wohnung eingezogen. Stolz zeigt sie erst einmal das nagelneue geräumige Badezimmer: „Schöne, moderne Fliesen und eine große begehbare Dusche: perfekt!“

 

Über eine stabile Holztreppe geht es nach Oben. Auch dort ein kleines Bad mit WC, ebenfalls neu gefliest in schickem Grau. Ein Zimmer weiter befindet sich das private Schlafgemach, welches mit einem sogenannten Cabrio-Fenster punktet (wie oben im Beitrag zu sehen). “Dieses lässt sich mit einem Handgriff zu einem balkonähnlichen Dachaustritt ausziehen. Dabei wird der obere Teil des Fensters aufgeklappt und der untere Teil herausgedrückt, dann klappt automatisch ein Geländer heraus”, erklärt Vorstand Alexander Scharpenberg.

 

Trotz der zentralen Lage mit Nähe zum Stadtgarten ist es ruhig in der Boniverstraße. Und auch im Haus selbst geht es gemächlich zu. Mit den beiden älteren Nachbarinnen herrscht ein unkompliziertes, freundliches Miteinander. Und alles ist schön ordentlich und sauber, ein weiterer Pluspunkt für Simone Limberg, denn das sei heutzutage keine Selbstverständlichkeit. „Ich denke, in einer Genossenschaft hat jeder einen gewissen Anspruch, man ist ja ein Teil des Ganzen.“ Ein Prinzip, dass sie überzeugt hat und mit dem sie sich einfach richtig wohl fühlt.

Fotos: Henning Hagemann

 

Neues Magazin erschienen

  • Gewinnspiel 5 x 100 Euro zu gewinnen
  • 15 Jahre Sozialberatung
  • Corona-Hilfen
  • Blüten für Schmetterlinge & Co.

“Themen aus unserer Genossenschaft”

– Schönes Wohnen im Maisonette-Domizil: Mieterin Simone Limberg berichtet.

– Fassadensanierung rund um die Herkendellstraße schreitet voran.

Sollten Sie kein Exemplar erhalten haben oder noch ein weiteres für Freunde benötigen, so können Sie es sich gerne hier als pdf-Datei herunterladen oder eine E-Mail senden an info@schalker-bauverein.de.

Mindestlohn steigt und Verbot von Einwegplastik

Im neuen Jahr ändert sich einiges für die Verbraucher. Die Redaktion erklärt hier im zweiten Teil das Thema Mindestlohn und das Verbot von Einwegplastik.

Der Mindestlohn steigt

2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn gleich zweimal. Seit dem 1. Januar 2021 sind 9,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde das Minimum. Bisher waren es 9,35 Euro. Im weiteren Schritt erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn dann nochmal zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro brutto pro Stunde.

Ausnahmen davon bleiben aber bestehen. Mehr Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de, Suchwort: Mindestlohn.

Verbot von Einwegplastik

Die EU will die Verwendung von Einweg-Gegenständen aus Kunststoffen reduzieren. Zum Schutz der Meere und der Umwelt wird der Verkauf bestimmter Plastik- und Styroporgegenstände, für die es bereits Alternativen gibt, daher ab dem 3. Juli 2021 verboten. Nicht mehr kaufen kann man dann folgende Einmal-Gegenstände: Plastikbesteck

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