Autor: Heidi Hagemann

Urkunde gegen „schwarze Schafe“

Eine Urkunde, die ihn als „Mitglied der Wohnungswirtschaft im Westen“ ausweist, erhielt der Genossenschaftliche Schalker Bauverein eG jetzt vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW).

Axel Gedaschko, Präsident des GdW, möchte mit diesen Urkunden für seine Mitglieder „uns als Wohnungswirtschaft offensiv von den Marktteilnehmern abgrenzen, die sich außerhalb der Regeln bewegen und die Marktknappheit in Bezug auf Wohnraum ausnutzen.“

Die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes seien „verantwortungsvolle, sozial orientierte Vermieter“, meinte dessen Präsident und bezog dabei ausdrücklich den Schalker Bauverein mit ein, der zum Gelsenkirchen-Wattenscheider Genossenschafts-Verbund „gut & sicher wohnen“ gehört.

„Wir sind diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bauen und bewirtschaften. Wir sind diejenigen, die auch Menschen mit geringem Einkommen ein Zuhause geben, sich um Nachbarschaft und Integration kümmern und Heimat schaffen“, betonte Axel Gedaschko.

Der Vorstand des Genossenschaftlichen Schalker Bauvereins um Alexander Scharpenberg, Dirk Becker und Michael Nüßen begrüßte die Aktion des Bundesverbandes ausdrücklich: „Wohnungsgenossenschaften sind Einrichtungen mit besonderem Charakter. Durch den Kauf von Anteilen wird jedes Mitglied Miteigentümer des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes. Demzufolge erhält man nicht nur Wohnraum, sondern auch ein lebenslanges Wohnrecht.“

Wohnungsgenossenschaften spekulieren nicht mit ihrem Wohnungsbestand, denn ihr satzungsgemäßes Ziel ist es nicht, möglichst viel Gewinn zu erzielen.

Vielmehr ist das Interesse ihrer Mitglieder die Schaffung und vor allem der langfristige und nachhaltige Erhalt von Wohnraum. Dazu gehört, dass sie jedes Jahr überdurchschnittlich viel in die Modernisierung und die Renovierung investieren.

Neue App: Gießpaten für Bäume gesucht

Mit der “Baum-App Gelsenkirchen” präsentieren Gelsendienste und die Stadt Gelsenkirchen ein neues digitales Angebot. Die für Endgeräte mit Android- bzw. iOS-Betriebssystem entwickelte App liefert Informationen zu mehr als 68.000 städtischen Bäumen. Zudem bietet die App die Möglichkeit zur Übernahme von Gießpatenschaften, in deren Rahmen Bürgerinnen und Bürger das Wässern der Bäume in Gelsenkirchen unterstützen können.

Grundlage für die Entwicklung der “Baum-App Gelsenkirchen” ist das digitale städtische Baumkataster. In diesem sind mit Ausnahme der städtischen Waldflächen alle Bäume im Besitz der Stadt Gelsenkirchen verzeichnet. In der App können die Nutzerinnen und Nutzer auf einer Karte jeden einzelnen Baum anwählen und sich Informationen wie die Baumart, die Höhe und den Stammumfang oder das Pflanzjahr anzeigen lassen.

Gießpatenschaft abschließen und #Regenmachen

Weiter bietet die App die Möglichkeit, eine Gießpatenschaft für einen beliebigen städtischen Baum zu übernehmen. Besonders wichtig ist die regelmäßige Wasserzufuhr bei Jungbäumen, da diese die für die Versorgung wichtigen Feinwurzeln nach dem Pflanzen erst noch vor Ort ausbilden müssen. Aber auch bei älteren Bäumen ist das Gießen aufgrund der durch die Dürre der vergangenen Jahre bis in tiefere Schichten sehr trockenen Böden sinnvoll.

“In den vergangenen beiden Jahren und auch in diesem Frühjahr ist viel zu wenig Niederschlag gefallen”, erläutert Werner Rümping, Bereichsleiter Stadtbildpflege bei Gelsendienste. “Wir freuen uns, wenn Bürgerinnen und Bürger uns beim “Regen machen” unterstützen möchten und zum Beispiel eine Gießpatenschaft für den Straßenbaum vor ihrer Haustür übernehmen. Pro Baum und Tag ist schon eine Menge von 10 bis 20 Litern Wasser hilfreich.”

“Baum-App Gelsenkirchen” wird weiterentwickelt

“Bäume sorgen nicht nur für ein schönes Stadtbild, sie sind auch für ein gesundes Stadtklima von herausragender Bedeutung”, so der Ideengeber und für Gelsendienste zuständige Stadtrat Dr. Christopher Schmitt. “Mit der Baum-App machen wir die Daten zum städtischen Bestand nun im Sinne der ,Vernetzten Stadt’ für alle nutzbar. Auf diese Weise möchten wir Interesse an der ,grünen Lunge’ von Gelsenkirchen wecken und gleichzeitig zum Mitmachen einladen. Für zukünftige Versionen der App sind bereits weitere Funktionalitäten in Planung.” Die “Baum-App Gelsenkirchen” steht im “Google Play Store” bzw. dem Apple “App Store” ab sofort zum Download zur Verfügung.

Änderungen für den Verbraucher (Teil 2)

Neue Frist für Steuererklärungen ist der 31. Juli

Bislang musste der Verbraucher selbst verfasste Steuererklärungen bis zum 31. Mai abgeben. Seit 2019 gibt es dafür zwei Monate länger Zeit. Das bedeutet, Formulare und Unterlagen für das zurückliegende Jahr müssen erst bis zum 31. Juli vorliegen.

Aber: Mit der Fristverlängerung kommt auch eine strengere Handhabe bei Verspätungen. Diejenigen, die ihre Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß abgeben, müssen für jeden „überzogenen“ Monat mindestens 25 Euro zahlen.

Wer sich bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein Unterstützung holt, kann sich noch etwas Zeit lassen – und zwar bis Ende Februar 2020. Bislang galt der 31. Dezember als Stichtag.

Gesetzesanpassung: Midijobber dürfen ab Juli mehr verdienen

Wer mehr als 450 Euro im Monat verdient, die Obergrenze von 850 Euro brutto aber nicht überschreitet, gilt als sogenannter Midijobber. Zum 1. Juli 2019 passt der Gesetzgeber diesen Verdienstrahmen an. Ab dann dürfen Arbeitnehmer in einem Midijob mehr verdienen, und zwar 1300 Euro brutto. Das ist insofern wichtig, weil nun bis zu diesem Betrag nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

Und es gibt noch eine wichtige Änderung: In Zukunft erwerben Arbeitnehmer in einem Midijob die volle Rentenanwartschaft. Das bedeutet: Der Arbeitnehmeranteil muss nicht mehr aus eigenen Mitteln aufgestockt werden, um später volle Rentenleistungen zu erwerben.

Pfändungsgrenzen steigen zum 1. Juli

Die Pfändungsgrenzen werden ab dem 1. Juli um rund vier Prozent erhöht. Damit haben Menschen, gegen die eine Pfändung vorliegt, in Zukunft etwas mehr Geld. Laut Verbraucherzentrale NRW steht Betroffenen bei der Pfändung ihrer Einkommen auf der untersten Stufe fortan ein Freibetrag von 1179,99 Euro monatlich zu, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1178,59 Euro geschützt.

Wichtig zu beachten: Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, bei der Auszahlung des Lohns die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch anzupassen. Dennoch sollten sich Schuldner beim Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger erkundigen, ob sie die neuen Werte nach der Pfändungstabelle wirklich anwenden. So können sie verhindern, dass diese an den Gläubiger irrtümlich zu viel Geld auszahlen.

Quelle: Focus.de

Änderungen für den Verbraucher (Teil 1)

Am 1. Juli hat sich einiges geändert. Es gibt mehr Kindergeld und Rente, die Post erhöht ihre Portogebühren.

Rente:

Die knapp 20 Millionen Rentner in Deutschland können sich über eine spürbare Aufstockung ihrer Bezüge freuen. So steigen die Renten in den alten Bundesländern um 3,18 Prozent und die im Osten sogar um 3,91 Prozent. Damit nähern sich auch die Renten in Ost und West weiter an.

Beispiel: Bei einer bisherigen monatlichen Rente von 1000 Euro sind dies 31,80 Euro mehr (Bei Bezügen aus West-Beiträgen).

Kindergeld:

Auch Familien mit Kindern erhalten mehr Geld, sie bekommen Eltern für jedes Kind zehn Euro mehr Kindergeld. Die Beiträge werden automatisch angepasst.

Porto-Preise:

Teurer seit dem 1. Juli sind die Porto-Preise der deutschen Post: Ein Standardbrief kostet statt 70 Cent nun 80 Cent. Postkarten müssen mit 60 Cent, statt wie bisher 45 Cent frankiert werden. Auch alle weiteren Briefarten werden deutlich teurer. Vorhandene Briefmarken erhalten ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden. Um das neue Porto exakt aufkleben zu können, bietet die Post unter anderem eine Zehn-Cent-Ergänzungsmarke an. Hier gibt es eine genaue Übersicht.

Foto: Deutsche Post AG

Die Diakonie bietet diskrete und anonyme Hilfe

Beziehungsprobleme, Niedergeschlagenheit, Ängste, ein persönlicher Verlust – man kann schnell in eine Krise geraten und sich überfordert fühlen. Dies kann jeden von uns treffen.

Zum Glück gibt es Beratungsdienste, an die man sich in schwierigen Situationen wenden kann. Die Evangelische Beratungsstelle für Ehe- und Lebensfragen, Schwangerschaftskonfliktberatung in Buer ist eine davon. Ulrich Knudsen ist der zuständige Fachbereichsleiter vor Ort. Unterstützt wird der Evangelische Pfarrer von einem achtköpfigen Team, dass sich aus verschiedenen Fachrichtungen der Sozialarbeit, Psychologie, Pädagogik und Theologie zusammen setzt.

Die Evangelische Beratungsstelle unterteilt sich in zwei große Themenschwerpunkte. Das ist zum einen die Ehe-, Partnerschafts- und Lebensberatung und zum anderen die allgemeine Schwangerschafts-, aber auch die Schwangerschafts-Konfliktberatung. Wer sich entscheidet, Probleme in der Partnerschaft oder Familie mit fachlicher Hilfe bewältigen zu wollen, erhält Unterstützung und Beratung in Form von Einzel- und Paargesprächen.

Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt. Infos und Terminvergabe unter Telefon: 0209/37344

Foto: Heidi Hagemann

Kaffee zum Mitnehmen im umweltfreundlichen GE-Becher

“Coffee to go” ist beliebt und praktisch. Aber es schont nicht gerade die Umwelt. Daher hat die Stadt jetzt einen neuen umweltfreundlichen Mehrwegbecher im passenden Stadtblau. Selbst die größten Morgenmuffel sollten wach werden, der Becher fasst 0,4 Liter und ist zum Preis von vier Euro erhältlich.

An der Aktion beteiligen sich viele Partner: Derzeit vier Bäckereiketten mit rund 50 Filialen, verschiedene ARAL-Tankstellen, das Bistro Sachs im Hans-Sachs-Haus und ein Gelsenkirchener Sportverein. Die Becher gibt es außerdem bei der Stadt- und Touristinfo im Hans-Sachs-Haus.

Die Partner verkaufen den Becher nicht nur, sondern bieten den Kundinnen und Kunden, die den Mehrwegbecher zum Mitnehmen befüllen lassen, pro Heißgetränk 10 oder 20 Cent Rabatt an.

Der Becher, so teilt die Stadt Gelsenkirchen mit, entlastet nicht nur den Geldbeutel – nach 20 oder 40 Füllungen hat man die Investition schon wieder raus -, sondern schont vor allem die Umwelt. Denn nach Berechnungen der Deutschen Umwelthilfe fallen allein in Gelsenkirchen pro Jahr etwa neun Millionen Pappbecher an – pro Kopf sind dies 34 Becher jährlich.

 

Wichtige Versicherungen für Mieter

Wer zahlt, wenn etwas passiert?

Ob eine ausgelaufene Waschmaschine, ein bei Regen vollgelaufener Keller oder eine Scheibe, die zerbrochen ist, weil durch Zugluft die Tür zugefallen ist: Ein Schaden an Mobiliar oder Wohnung kann schneller entstehen als man denkt. Um die Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung abzudecken, gibt es eine Reihe von wichtigen Versicherungen für Mieter.

Ein Muss: die private Haftpflichtversicherung

Ganz allgemein, auch außerhalb der Wohnung, zählt eine private Haftpflichtversicherung zu den elementaren Versicherungen: Diese kommt für Schäden auf, die anderen versehentlich zugefügt werden. Rutscht zum Beispiel ein Besucher auf dem frisch geputzten Fußboden in der Wohnung aus, kommt die private Haftpflichtversicherung für den finanziellen Schaden auf.

Unverzichtbar: die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kommt für Schäden in der Wohnung auf. Zum Beispiel an Möbeln, Elektrogeräten, Porzellan oder Kleidung durch Feuer, Einbruch, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel, Leitungswasser und Überspannung. Daher ist wichtig ist, dass jeder Wohnungsinhaber eine eigene Hausratversicherung in ausreichender Höhe abschließt.

Was sich 2019 für die Bürger ändert (Teil 4)

Beiträge für die Pflegeversicherung steigen

In der Pflegeversicherung kommt es zu einer Beitragssteigerung um 0,3 Prozent. Begründung ist, dass in der Pflegeversicherung mehr Geld benötigt wird, um dem bestehenden Pflegenotstand entgegenzuwirken. Damit müssten Arbeitnehmer mit Kind bald 2,85 Prozent ihres Bruttoeinkommens an die Pflegekasse abgeben. Da die Kosten zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden, müssen Angestellte demnach bald 1,425 Prozent statt bisher 1,275 Prozent zahlen.

Pfand

Ab Januar wird auch für Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure in Einwegverpackungen ein Pfand fällig. Ab Januar muss der Verbraucher auch dafür 25 Cent zahlen – dies betrifft auch Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent. Auch für Energydrinks gelte ab Januar ein Pfand, fasst die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zusammen. Weiterhin kein Pfand ist auf Säfte ohne Kohlensäure und Wein fällig.

Was sich 2019 für die Bürger ändert (Teil 3)

Dieselfahrverbote, steuerfreies Jobticket, mehr Kindergeld oder auch länger Zeit für die Steuererklärung: 2019 kommen viele Veränderungen auf die Bürger zu. Eine Übersicht über die wichtigsten Punkte.

Steuerfreies Jobticket

Wenn der Arbeitgeber den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch ein Jobticket fördert, dann ist dies ab 2019 steuerfrei für den Arbeitgeber. Der steuerfreie Vorteil wird jedoch auf die Entfernungspauschale angerechnet. Der dadurch entstandene geldwerte Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung des Tickets ergibt, ist künftig steuerfrei – dies gilt aber nur für den öffentlichen Personennahverkehr.

Versicherungen:

Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass bei einer ab Januar 2019 abgeschlossenen Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ein neues Informationsblatt verpflichtend ist. So ist der Versicherer vor Vertragsabschluss verpflichtet, den Kunden über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien sowie über Ausschlüsse zu informieren. Ebenso müssen die Pflichten des Versicherten aufgelistet werden, um im Versicherungsfall den Schaden erstattet zu bekommen.

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