Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“, Ausgabe Nr. 38, der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.
Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten aus Ihrer Genossenschaft und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.
Ein doppeltes Jubiläum
Neue Fassaden-Farben in der Feldmark
Neuer Service mit Tipp-Topp-Treppe
Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
… und vieles mehr
Sie können das neue Magazin hier lesen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Wird Verbrauchern zukünftig die Möglichkeit eingeräumt, über eine Homepage einen Laufzeitvertrag abzuschließen, dann muss ab dem
1. Juli 2022 auf der Homepage zusätzlich ein Kündigungsbutton platziert werden, über den der Vertrag wieder gekündigt werden kann.
Verbraucher sollen ihre Verträge dadurch künftig schneller und leichter wieder beenden können. Bislang sind die Möglichkeiten zur Kündigung oftmals nur nach langwieriger Suche zu finden.
Kürzere Kündigungsfristen
Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern.
Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Verbraucher die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge zukünftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, man kann die Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen.
Dadurch werden Verbraucher besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt.
Haustürgeschäfte: Aufforderung zur sofortigen Zahlung unzulässig
Kostenträchtiger Abzocke an der Haustür schiebt der Gesetzgeber ab dem 28. Mai 2022 einen Riegel vor: Bei Verträgen, die bei unerbetenen Besuchen in der Wohnung zustande gekommen sind, darf nicht mehr am Tag der Vertragsunterzeichnung zur Kasse gebeten werden.
Ausnahme: Wenn die Ware oder Dienstleistung weniger als 50 Euro kostet, kann sofort zur Zahlung aufgefordert werden. Damit sollen Überrumpelte davor geschützt werden, dass sie den häufig bar bezahlten hohen Beträgen windiger Geschäftemacher an der Haustür vergeblich hinterherlaufen müssen, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder auch Strafanzeige wegen unlauterer Geschäfte erstatten wollen. (Quelle: Verbraucherzentrale)
Steuern, Mindestlohn, Unterhalt: Im neuen Jahr ändert sich einiges bei den Finanzen. Wo kann Geld gespart werden?
So wird beispielsweise der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro erhöht. Im zweiten Halbjahr gibt es eine Steigerung auf 10,45 Euro.
Auch die Arbeitslosengeld-II-Sätze – Hartz IV genannt -, das Wohngeld und der Kinderzuschlag werden jeweils um einige Euro angehoben; damit sollen die stetig steigenden Lebenshaltungskosten leichter zu stemmen sein.
Für Kinder mit getrennt lebenden Eltern gibt es zusätzlich etwas mehr Unterhalt. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst: Der Mindestunterhalt für Kinder bis sechs Jahren beträgt dann 396 Euro. Bisher waren das 393 Euro. Der Satz steigt mit dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Ein wenig Entlastung ist auch durch die Einkommensteuer zu erwarten. Denn wie jedes Jahr wird hier der Grundfreibetrag etwas angehoben: Für Ledige steigt er auf 9984 Euro; erst wenn diese Grenze überschritten ist, ist das jährliche Einkommen zu versteuern. Das bedeutet ein Plus von 240 Euro gegenüber 2021.
Verheirateten Paaren stehen 19.968 Euro zu, 480 Euro mehr als bisher.Auch bei der Vorsorge tut sich etwas: Die steuerfreien Beiträge für eine Basis-Altersvorsorge werden nach oben korrigiert.
Wer in die Rürup-Rente oder die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, kann als Alleinstehende bis zu 25.639 Euro als Sonderausgaben beim Finanzamt angeben, Paare doppelt so viel.
Chic ist es geworden, das Quartier rund um die Herkendell- und Ottostraße in Bismarck. Edel – die neuen Farben: die Häuser erstrahlen nun in weichem braun, beige und grau. Umso mehr ist der Vorstand mit dem Werk zufrieden: „Durch die schlichten Farbtöne ist eine besondere Atmosphäre entstanden“, findet Vorstand Alexander Scharpenberg.
Die Fassaden waren ein wenig „in die Jahre“ gekommen, daher wurde die Angelegenheit direkt in professionelle Hände gegeben. Und zwar die Firma Brillux aus dem Münster. Und die schickte auch gleich eine Farbdesignerin nach Gelsenkirchen. „Wir wollten in der Siedlung einen ganz eigenen Bereich schaffen, der für sich steht“, erklärt Judith Engmann. Sie war bei ihrem Besuch vor Ort ganz begeistert und wäre am liebsten gleich dort geblieben.
Die gelernte Malerin und Lackiererin ist seit 25 Jahren in ihrem Beruf tätig und empfindet jedes Projekt als neue Herausforderung. Und das ist ihr wirklich gelungen. So entsprechen die Häuser nun in weichem braun, beige und grau genau dem gewünschten Farbentwurf, welcher übrigens im Vorfeld durch eine 3D-Visualisierung am Schreibtisch entstanden ist.
Bild: Der Vorstand ist stolz auf das innovative Farbkonzept im Quartier Herkendellstraße. (Foto: Henning Hagemann)
Die Pflanzen auf den neuen Mülltonnenhäuschen in der Herkendellstraße gedeihen prächtig. Die roten Knospen der Mallorcapflanze, hübsche weiße Blütenkelche der Glockenheide oder schmucke Echeverien – Ursula Thiel und Hildegard Bickert pflegen ihr kleines Blumenparadies regelmäßig. Gerne haben sie die Patenschaft dafür übernommen.
Der Genossenschaftliche Schalker Bauverein hat die Mülltonnenhäuschen im letzten Jahr bei der Diakonie Ruhr bestellt und hat damit auch wieder ein Stück Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht. Denn hergestellt wurden die praktischen Müllboxen in der Werkstatt Constantin-Bewatt, welche geistig behinderte Menschen fördert und ihnen einen Arbeitsplatz bietet. „Eine tolle Sache“, lobten die Vorstände Alexander Scharpenberg und Michael Nüßen. Begeistert ist der Vorstand auch vom Engagement seiner Mitglieder, die sich um die „grünen Dächer“ der Mülltonnenhäuschens vor ihren Türen kümmern.
Bild: Ursula Thiel (links) und ihre Nachbarin Hildegard Bickert (rechts) haben einen „grünen Daumen“. Foto: Heidi Hagemann
Es sieht noch besser aus als in der Zeitschrift „Schöner Wohnen“ – wer Simone Limberg in ihrer Maisonette-Wohnung besucht, kommt aus dem Staunen nicht heraus.
„Das ist ein echter Glückgriff“, sagt das neue Mitglied des Schalker Wohnungsbauvereins. Im Oktober ist sie in die frisch renovierte Maisonette-Wohnung eingezogen. Stolz zeigt sie erst einmal das nagelneue geräumige Badezimmer: „Schöne, moderne Fliesen und eine große begehbare Dusche: perfekt!“
Über eine stabile Holztreppe geht es nach Oben. Auch dort ein kleines Bad mit WC, ebenfalls neu gefliest in schickem Grau. Ein Zimmer weiter befindet sich das private Schlafgemach, welches mit einem sogenannten Cabrio-Fenster punktet (wie oben im Beitrag zu sehen). „Dieses lässt sich mit einem Handgriff zu einem balkonähnlichen Dachaustritt ausziehen. Dabei wird der obere Teil des Fensters aufgeklappt und der untere Teil herausgedrückt, dann klappt automatisch ein Geländer heraus“, erklärt Vorstand Alexander Scharpenberg.
Trotz der zentralen Lage mit Nähe zum Stadtgarten ist es ruhig in der Boniverstraße. Und auch im Haus selbst geht es gemächlich zu. Mit den beiden älteren Nachbarinnen herrscht ein unkompliziertes, freundliches Miteinander. Und alles ist schön ordentlich und sauber, ein weiterer Pluspunkt für Simone Limberg, denn das sei heutzutage keine Selbstverständlichkeit. „Ich denke, in einer Genossenschaft hat jeder einen gewissen Anspruch, man ist ja ein Teil des Ganzen.“ Ein Prinzip, dass sie überzeugt hat und mit dem sie sich einfach richtig wohl fühlt.
– Schönes Wohnen im Maisonette-Domizil: Mieterin Simone Limberg berichtet.
– Fassadensanierung rund um die Herkendellstraße schreitet voran.
Sollten Sie kein Exemplar erhalten haben oder noch ein weiteres für Freunde benötigen, so können Sie es sich gerne hier als pdf-Datei herunterladen oder eine E-Mail senden an info@schalker-bauverein.de.
Im neuen Jahr ändert sich einiges für die Verbraucher. Die Redaktion erklärt hier im zweiten Teil das Thema Mindestlohn und das Verbot von Einwegplastik.
Der Mindestlohn steigt
2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn gleich zweimal. Seit dem 1. Januar 2021 sind 9,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde das Minimum. Bisher waren es 9,35 Euro. Im weiteren Schritt erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn dann nochmal zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro brutto pro Stunde.
Ausnahmen davon bleiben aber bestehen. Mehr Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de, Suchwort: Mindestlohn.
Verbot von Einwegplastik
Die EU will die Verwendung von Einweg-Gegenständen aus Kunststoffen reduzieren. Zum Schutz der Meere und der Umwelt wird der Verkauf bestimmter Plastik- und Styroporgegenstände, für die es bereits Alternativen gibt, daher ab dem 3. Juli 2021 verboten. Nicht mehr kaufen kann man dann folgende Einmal-Gegenstände: Plastikbesteck
Das Jahr 2021 startet mit neuen Gesetzen und Verordnungen. Die Redaktion erklärt Ihnen im ersten Teil, was sich für den Verbraucher ändert.
Heizen und Autofahren können dieses Jahr teurer werden. Grund dafür ist die neue CO₂-Abgabe. Seit Januar 2021 wird eine CO₂-Steuer – unter anderem auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas – fällig. Ziel der CO₂-Steuer ist es, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen. Beispiel Zapfsäule: Auf jeden Liter Diesel werden in diesem Jahr 8 Cent CO₂-Preis fällig, beim Benzin sind es 7 Cent. Das führt zu Mehrkosten von 85 Euro, wenn man eine jährliche Fahrleistung von 15.000 Kilometern und einen Benzinverbrauch von acht Litern pro 100 Kilometer annimmt.
Die Abgaben auf Strom sinken. Grund ist die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG), die von 6,756 Cent je Kilowattstunde auf 6,5 Cent reduziert wird. Allerdings beeinflussen auch andere Faktoren den Strompreis, der für Endverbraucher auch steigen kann. Etwa, wenn Netzbetreiber die Entgelte spürbar erhöhen. Das ist in NRW allerdings nur in wenigen, kleineren Netzgebieten der Fall. Erfreulicherweise bleiben laut Verbraucherzentrale die Netzentgelte, die ein Viertel des Strompreises ausmachen, durchschnittlich nahezu unverändert.
Pünktlich zum Jahresende in einer bewegenden Zeit ist das neue Magazin erschienen und wird zurzeit verteilt. Trotz Corona und schwierigen Voraussetzungen hat die Redaktion viele spannende Themen recherchiert und umgesetzt.
Ziel aller an diesem Heft beteiligten Genossenschaften ist die Wohnwert-Steigerung der bestehenden Objekte. Ob Sanierung oder Instandhaltung – es ist viel geschehen in diesem Jahr. Dies betrifft natürlich auch neue Bauprojekte, über die wir Sie Leser informieren möchten.
Ein weiteres spannendes Projekt ist die Neugestaltung der Fassaden des Quartiers rund um die Herkendell- und Ottostraße. Wir haben einen Blick hinter die Kulissen geworfen und nachgefragt, wie es zu diesem innovativen Farbkonzept gekommen ist.
Ausserdem zeigen wir Eindrücke vom Montieren der neuen, modernen Balkone.
Sie kennen das sicher. Schnell kommt es zu Diskussionen, wenn der Eine etwas machen und der Andere seine Ruhe haben möchte. Wie es am besten mit Nachbarn klappt, ohne sich dabei gleich zu streiten, das berichtet unser Autor, Rechtsanwalt Felix Meyer-Dietrich.
Die Pandemie hält uns weiter in Atem, wir stellen Ihnen den Einkaufs- und Menüservice des DRK vor.
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