Autor: Heidi Hagemann

Änderungen für den Verbraucher (Teil 1)

Am 1. Juli hat sich einiges geändert. Es gibt mehr Kindergeld und Rente, die Post erhöht ihre Portogebühren.

Rente:

Die knapp 20 Millionen Rentner in Deutschland können sich über eine spürbare Aufstockung ihrer Bezüge freuen. So steigen die Renten in den alten Bundesländern um 3,18 Prozent und die im Osten sogar um 3,91 Prozent. Damit nähern sich auch die Renten in Ost und West weiter an.

Beispiel: Bei einer bisherigen monatlichen Rente von 1000 Euro sind dies 31,80 Euro mehr (Bei Bezügen aus West-Beiträgen).

Kindergeld:

Auch Familien mit Kindern erhalten mehr Geld, sie bekommen Eltern für jedes Kind zehn Euro mehr Kindergeld. Die Beiträge werden automatisch angepasst.

Porto-Preise:

Teurer seit dem 1. Juli sind die Porto-Preise der deutschen Post: Ein Standardbrief kostet statt 70 Cent nun 80 Cent. Postkarten müssen mit 60 Cent, statt wie bisher 45 Cent frankiert werden. Auch alle weiteren Briefarten werden deutlich teurer. Vorhandene Briefmarken erhalten ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden. Um das neue Porto exakt aufkleben zu können, bietet die Post unter anderem eine Zehn-Cent-Ergänzungsmarke an. Hier gibt es eine genaue Übersicht.

Foto: Deutsche Post AG

Die Diakonie bietet diskrete und anonyme Hilfe

Beziehungsprobleme, Niedergeschlagenheit, Ängste, ein persönlicher Verlust – man kann schnell in eine Krise geraten und sich überfordert fühlen. Dies kann jeden von uns treffen.

Zum Glück gibt es Beratungsdienste, an die man sich in schwierigen Situationen wenden kann. Die Evangelische Beratungsstelle für Ehe- und Lebensfragen, Schwangerschaftskonfliktberatung in Buer ist eine davon. Ulrich Knudsen ist der zuständige Fachbereichsleiter vor Ort. Unterstützt wird der Evangelische Pfarrer von einem achtköpfigen Team, dass sich aus verschiedenen Fachrichtungen der Sozialarbeit, Psychologie, Pädagogik und Theologie zusammen setzt.

Die Evangelische Beratungsstelle unterteilt sich in zwei große Themenschwerpunkte. Das ist zum einen die Ehe-, Partnerschafts- und Lebensberatung und zum anderen die allgemeine Schwangerschafts-, aber auch die Schwangerschafts-Konfliktberatung. Wer sich entscheidet, Probleme in der Partnerschaft oder Familie mit fachlicher Hilfe bewältigen zu wollen, erhält Unterstützung und Beratung in Form von Einzel- und Paargesprächen.

Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt. Infos und Terminvergabe unter Telefon: 0209/37344

Foto: Heidi Hagemann

Kaffee zum Mitnehmen im umweltfreundlichen GE-Becher

“Coffee to go” ist beliebt und praktisch. Aber es schont nicht gerade die Umwelt. Daher hat die Stadt jetzt einen neuen umweltfreundlichen Mehrwegbecher im passenden Stadtblau. Selbst die größten Morgenmuffel sollten wach werden, der Becher fasst 0,4 Liter und ist zum Preis von vier Euro erhältlich.

An der Aktion beteiligen sich viele Partner: Derzeit vier Bäckereiketten mit rund 50 Filialen, verschiedene ARAL-Tankstellen, das Bistro Sachs im Hans-Sachs-Haus und ein Gelsenkirchener Sportverein. Die Becher gibt es außerdem bei der Stadt- und Touristinfo im Hans-Sachs-Haus.

Die Partner verkaufen den Becher nicht nur, sondern bieten den Kundinnen und Kunden, die den Mehrwegbecher zum Mitnehmen befüllen lassen, pro Heißgetränk 10 oder 20 Cent Rabatt an.

Der Becher, so teilt die Stadt Gelsenkirchen mit, entlastet nicht nur den Geldbeutel – nach 20 oder 40 Füllungen hat man die Investition schon wieder raus -, sondern schont vor allem die Umwelt. Denn nach Berechnungen der Deutschen Umwelthilfe fallen allein in Gelsenkirchen pro Jahr etwa neun Millionen Pappbecher an – pro Kopf sind dies 34 Becher jährlich.

 

Wichtige Versicherungen für Mieter

Wer zahlt, wenn etwas passiert?

Ob eine ausgelaufene Waschmaschine, ein bei Regen vollgelaufener Keller oder eine Scheibe, die zerbrochen ist, weil durch Zugluft die Tür zugefallen ist: Ein Schaden an Mobiliar oder Wohnung kann schneller entstehen als man denkt. Um die Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung abzudecken, gibt es eine Reihe von wichtigen Versicherungen für Mieter.

Ein Muss: die private Haftpflichtversicherung

Ganz allgemein, auch außerhalb der Wohnung, zählt eine private Haftpflichtversicherung zu den elementaren Versicherungen: Diese kommt für Schäden auf, die anderen versehentlich zugefügt werden. Rutscht zum Beispiel ein Besucher auf dem frisch geputzten Fußboden in der Wohnung aus, kommt die private Haftpflichtversicherung für den finanziellen Schaden auf.

Unverzichtbar: die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kommt für Schäden in der Wohnung auf. Zum Beispiel an Möbeln, Elektrogeräten, Porzellan oder Kleidung durch Feuer, Einbruch, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel, Leitungswasser und Überspannung. Daher ist wichtig ist, dass jeder Wohnungsinhaber eine eigene Hausratversicherung in ausreichender Höhe abschließt.

Was sich 2019 für die Bürger ändert (Teil 4)

Beiträge für die Pflegeversicherung steigen

In der Pflegeversicherung kommt es zu einer Beitragssteigerung um 0,3 Prozent. Begründung ist, dass in der Pflegeversicherung mehr Geld benötigt wird, um dem bestehenden Pflegenotstand entgegenzuwirken. Damit müssten Arbeitnehmer mit Kind bald 2,85 Prozent ihres Bruttoeinkommens an die Pflegekasse abgeben. Da die Kosten zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden, müssen Angestellte demnach bald 1,425 Prozent statt bisher 1,275 Prozent zahlen.

Pfand

Ab Januar wird auch für Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure in Einwegverpackungen ein Pfand fällig. Ab Januar muss der Verbraucher auch dafür 25 Cent zahlen – dies betrifft auch Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent. Auch für Energydrinks gelte ab Januar ein Pfand, fasst die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zusammen. Weiterhin kein Pfand ist auf Säfte ohne Kohlensäure und Wein fällig.

Was sich 2019 für die Bürger ändert (Teil 3)

Dieselfahrverbote, steuerfreies Jobticket, mehr Kindergeld oder auch länger Zeit für die Steuererklärung: 2019 kommen viele Veränderungen auf die Bürger zu. Eine Übersicht über die wichtigsten Punkte.

Steuerfreies Jobticket

Wenn der Arbeitgeber den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch ein Jobticket fördert, dann ist dies ab 2019 steuerfrei für den Arbeitgeber. Der steuerfreie Vorteil wird jedoch auf die Entfernungspauschale angerechnet. Der dadurch entstandene geldwerte Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung des Tickets ergibt, ist künftig steuerfrei – dies gilt aber nur für den öffentlichen Personennahverkehr.

Versicherungen:

Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass bei einer ab Januar 2019 abgeschlossenen Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ein neues Informationsblatt verpflichtend ist. So ist der Versicherer vor Vertragsabschluss verpflichtet, den Kunden über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien sowie über Ausschlüsse zu informieren. Ebenso müssen die Pflichten des Versicherten aufgelistet werden, um im Versicherungsfall den Schaden erstattet zu bekommen.

Polizei warnt eindringlich vor Einbrechern

Die Statistik der Polizei belegt: Von Oktober bis März ereignen sich doppelt so viele Einbruchsdelikte wie im Frühjahr und Sommer. Die Polizei hat eine spezielle Abteilung für Kriminalprävention und Opferschutz. In der dunklen Jahreszeit sollte man besonders vorsichtig sein. Es gibt typische Schwachpunkte, die man in der Wohnung vermeiden sollte. Mit diesen Tipps und Verhaltensmaßnahmen können Sie sich schützen:

– Lassen Sie niemals Fenster oder Terrassentüren bei Abwesenheit gekippt!
– Pflegen Sie eine gute Nachbarschaft, seien Sie wachsam!
– Achten Sie auf eine entsprechende mechanische Sicherung Ihrer Fenster!

Ihre Genossenschaft und die Polizeit vor Ort steht gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung.

So wird der Garten frühlingsfit

Mit den ersten warmen Temperaturen erwacht die Natur aus ihrem Winterschlaf. Mit diesen Tipps wird der Garten frühlingsfit:

Gut vorbereiten

Ein erster Check verrät: Welche Pflanzen haben den vergangenen Herbst und Winter überlebt? Gut hinschauen: Nicht alles ist tot, nur weil es auf den ersten Blick so aussieht. Bambus etwa rollt sich bei Frost zusammen und kommt mit viel Wasser wieder zu Kräften. Kontrollieren Sie zudem Ihre Beete auf hochgefrorene Pflanzen, deren Boden Sie leicht andrücken sollten. Wer jetzt Unkraut und Schnecken beseitigt, spart sich in den nächsten Wochen viel Arbeit.

Erst Umgraben, dann ruhen lassen

Man sollte – sofern nicht schon im Herbst geschehen – die Beete im Frühling umgraben. Besonders wichtig ist das bei schweren Böden mit einem hohen Lehm- und Tongehalt. Dann die Erde glatt harken, Steine und weiteres Unkraut entfernen. Danach den Boden vor der Neubepflanzung ruhen lassen. So gelangen wichtige Mikroorganismen wieder an die Oberfläche.

Erste Aussaat ab Anfang März

Eine Aussaat sorgt schon ab Anfang März für schöne Blumen und Gemüse im heimischen Garten. Achten Sie aber auf den angegeben Mindestabstand zwischen den Samen und benutzen Sie Blumenerde von guter Qualität. Nachfolgend die Samen mit etwas Erde bedecken, die Stellen andrücken und mit einer Gießkanne mit Brauseaufsatz wässern.

Pflanzen zurückschneiden

Stauden, die im Frühling schon recht groß sind, wachsen im Laufe des Jahres nur noch weiter. Verschaffen Sie daher den umliegenden Pflanzen mit einer Gartenschere mehr Licht und Raum. Schneiden Sie ruhig großzügig ab: Sie werden mit einem starken Wachstum und einer guten Blüte belohnt. Der Frühling ist zudem ideal, um mehrjährige Kräuter wie Lavendel und Rosmarin oder auch Rosen zurückzuschneiden. Der Boden sollte dafür aber trocken sein.

Gemüse für den Nutzgarten

 

Kümmern Sie sich nun um Ihren Nutzgarten: Lockern Sie den Boden auf, entfernen Sie unnötiges Laub und störendes Unkraut. Anschließend düngen Sie die Beete, sofern Sie es noch nicht im Herbst getan haben und breiten Sie eine dunkle Folie auf dem kalten Boden des Beets aus. So stellen Sie sicher, dass die Erde für die Aussaat vorgewärmt wird, denn die Folie speichert die Sonnenwärme und gibt diese an den Boden weiter. So können Sie bei frostfreiem Wetter im Frühling Brokkoli, Porree, Zwiebeln, Erbsen, Spinat & Co. einsäen.

Frühblüher sorgen für Farbakzente

Gladiolen, Dahlien und Lilien kann man problemlos einpflanzen, nachdem die Sauerkirsche geblüht hat. Tulpen, Iris, Stiefmütterchen, Krokusse oder Mini-Narzisse sind typische Frühblüher. Balkon- und Kübelpflanzen, die drinnen überwintert haben, sollten erst Mitte Mai ihren Weg zurück nach draußen finden.

Pflanzen und Gartenboden richtig düngen

Gartenpflanzen brauchen im Frühling Dünger. Stauden, Rosen und Rhododendren sollten am besten im April gedüngt werden. Langzeitdünger ist für Pflanzen geeignet, die Blüten oder Früchte entwickeln. Doch allgemein gilt: Jede Pflanze und auch jeder Gartenboden hat andere Bedürfnisse. Informieren Sie sich also vorab, welcher Dünger in Ihrem Fall richtig ist. Achten Sie dabei auf den natürlichen Nährstoffgehalt und den pH-Wert.

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